Pfändbarer Betrag auf 0 gesetzt (850 f ZPO)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
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#1

21.10.2020, 11:52

:wink1

Ich habe hier eine Sache, da hat das Gericht den pfändungsfreien Betrag so hoch festgesetzt, dass für den Gläubiger nichts übrig bleibt. Nach meinem Verständnis und dem Wortlaut des Gesetzes geht das nicht, da 850 f nur davon spricht, dass dem Schuldner "ein weiterer Teil" zu belassen ist. Das Gericht legt bei der Festsetzung eine Bedarfsrechnung des Sozialamtes zu Grunde. Hatte das schon mal jemand? Irgendwie kriege ich nicht die Kurve.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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