PfÜB Drittschuldner fordert Unterlagen an

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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JusyD
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#1

21.10.2020, 10:27

Hallo zusammen :)

ich muss mich mit einer Frage an Euch wenden.. :kopfkratz

Wir haben gegen unseren Schuldner (Beamter) einen PfÜB erwirkt. Drittschuldner ist der Arbeitgeber des Schuldners.
Nun bittet der Arbeitgeber, da ihm die Ausübung der Dienstaufsicht über die Beamtinnen und Beamten seines Geschäftsbereichs obliegt, um Übersendung von Belegen/Rechnungen.
Es handelt sich in diesem Fall um ärztliche Leistungen, d.h. in den Rechnungen steht auch die Diagnose des Schuldners etc.

Nach langer Recherche habe ich leider nichts darüber gefunden, ob wir ihm die Rechnungen überlassen dürfen oder nicht.
Mein Gefühl sagt mir, dass wir dem Arbeitgeber die Rechnungen nicht überlassen sollten (auch wenn es sich um den Schuldner handelt und es uns sozusagen "egal" sein könnte).

Ist euch ggf. ein passender § dazu bekannt, den ich dem Arbeitgeber zitieren könne?

Für Eure Mühe und Antworten besten Dank bereits jetzt! :thx

Liebe Grüße
JusyD
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Anahid
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#2

21.10.2020, 10:41

Ich würde da gar nichts rausgeben. Ich würde den Arbeitgeber bitten, sich wegen der Auskünfte doch bitte an den Schuldner zu wenden (immerhin Beamter, also wirklich). Du bist dem Drittschuldner im Hinblick auf die dem Titel zugrunde liegenden Umstände nicht zur Auskunft verpflichtet.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
JusyD
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#3

21.10.2020, 10:46

Vielen Dank für Deine Antwort! :)
SteffiausBerlin
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#4

21.10.2020, 12:19

Die Forderung wurde tituliert.
Der PfüB wurde vom Gericht geprüft und erlassen. Also für die ZV alles nötige getan.
Mehr hat den Drittschuldner doch gar nicht zu interessieren, um seine "Arbeit" zu erledigen.
Das klingt für mich eher nach aushorchen.
samsara
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#5

21.10.2020, 12:37

JusyD hat geschrieben:
21.10.2020, 10:27

Nun bittet der Arbeitgeber, da ihm die Ausübung der Dienstaufsicht über die Beamtinnen und Beamten seines Geschäftsbereichs obliegt, um Übersendung von Belegen/Rechnungen.
Auf Ideen kommen manche. Die sollten es eigentlich besser wissen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Unterlagen herausgegeben werden.
JusyD
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#6

02.12.2020, 15:30

SteffiausBerlin hat geschrieben:
21.10.2020, 12:19
Die Forderung wurde tituliert.
Der PfüB wurde vom Gericht geprüft und erlassen. Also für die ZV alles nötige getan.
Mehr hat den Drittschuldner doch gar nicht zu interessieren, um seine "Arbeit" zu erledigen.
Das klingt für mich eher nach aushorchen.
Vielen Dank für Deine Antwort :thx
JusyD
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#7

02.12.2020, 15:30

samsara hat geschrieben:
21.10.2020, 12:37
JusyD hat geschrieben:
21.10.2020, 10:27

Nun bittet der Arbeitgeber, da ihm die Ausübung der Dienstaufsicht über die Beamtinnen und Beamten seines Geschäftsbereichs obliegt, um Übersendung von Belegen/Rechnungen.
Auf Ideen kommen manche. Die sollten es eigentlich besser wissen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Unterlagen herausgegeben werden.

Das stimmt wohl.. vielen Dank :))
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