Vollstreckung aus Zwangshaftbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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JohJo
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#1

21.10.2020, 00:21

Ihr Lieben, ich brauch eure Hilfe.

In einer Familiensache erteilt der Versorgungsträger die notwendige Auskunft über ein im Versorgungsausgleich zu berücksichtigendes Anrecht (betriebliche Altersversorgung) nicht. Das Gericht hat bereits mehrfach in steigender Höhe Zwangsgelder gegen die GmbH, die hier der Versorgungsträger ist, festgesetzt. Die Zwangsgelder wurden alle bezahlt, ohne dass es der Vollstreckung bedurfte, Auskunft wurde aber nicht erteilt. Auf Antrag wurde jetzt Zwangshaft festgesetzt. Der Beschlusstenor lautet: "Gegen die xy-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Z, wird eine Zwangshaft von 15 Tagen festgesetzt."

Nun soll die Zwangsvollstreckung aus dem Zwangshaftbeschluss betrieben werden. Kann ich da einfach die vollstreckbare Beschlussausfertigung anfordern und den GV sodann unter Weitergabe der vollstreckbaren Beschlussausfertigung mit der Verhaftung beauftragen oder bedarf es zunächst eines Haftbefehls?

Ich dank euch schon jetzt für eure Unterstützung.

Jo
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