Anschriftenermittlung + ZV im Ausland

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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girlxlmxghty
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#1

20.10.2020, 10:04

Hallo!

Ich verzweifle mal wieder an einer ZV-Angelegenheit und brauche Ratschläge.

Der Schuldner hat jahrelang bei seiner Partnerin gewohnt, stand aber nicht am Briefkasten und hatte sich beim Einwohnermeldeamt auch nicht umgemeldet. Weil sich hier im Büro niemand so richtig gekümmert/angestrengt hat, wurde deswegen nicht vollstreckt. Ich sollte mich nun (4 Jahre später) der Sache annehmen und habe als ersten Schritt eine EMA beantragt. Heute kam das Ergebnis und siehe da - die gesuchte Person ist ins Ausland verzogen. Ich habe bereits gelesen, dass man wohl beim Einwohnermeldeamt nachhaken kann und denen manchmal das neue Land bekannt ist, wenn auch keine genaue Anschrift, und man sich dann wohl an die jeweilige deutsche Botschaft wenden kann. Welches Einwohnermeldeamt wäre in einem solchen Fall zuständig, habt ihr eventuell Textmuster an das Amt oder dann später an die Botschaft? Und wie könnte ich vorgehen, wenn kein Land hinterlegt ist? Gibt es andere Möglichkeiten, die neue Anschrift zu ermitteln und selbst wenn ich sie ermittelt habe, wie kann ich im Ausland die Forderungen durchsetzen?

Vielen Dank im Voraus für Antworten!
girlxlmxghty
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#2

26.10.2020, 12:09

Nach einiger Recherche konnte ich mir oberflächlich eine der Fragen selbst beantworten - im EU-Ausland ist die Zwangsvollstreckung mit einem Europäischen Zahlungsbefehl möglich. Das könnte ich eventuell noch hinbekommen. Aber wie komme ich bis zu diesem Punkt? Hat keiner eine Idee, wie ich an die Adresse des Schuldners gelangen könnte?
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#3

26.10.2020, 12:20

Du musst in Erfahrung bringen, in welchem Land genau der Schuldner jetzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und dann ermitteln, wie man in dem Land eine EMA (oder so ähnlich) macht. Da dürfte die Botschaft helfen.

Hoffentlich ist es nicht England, dort gibt es sowas die unsere EMA gar nicht. Aber Schweiz ist super - das geht sogar online. Mehr Erfahrungen hab ich noch nicht gesammelt.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#4

27.10.2020, 10:01

icerose hat geschrieben:
26.10.2020, 12:20
Du musst in Erfahrung bringen, in welchem Land genau der Schuldner jetzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und dann ermitteln, wie man in dem Land eine EMA (oder so ähnlich) macht. Da dürfte die Botschaft helfen.

Hoffentlich ist es nicht England, dort gibt es sowas die unsere EMA gar nicht. Aber Schweiz ist super - das geht sogar online. Mehr Erfahrungen hab ich noch nicht gesammelt.
Und wie bringe ich in Erfahrung in welchem Land sich der Schuldner aufhält? Ich habe im Internet nach ihm gesucht, da ist der letzte Anhaltspunkt immer die deutsche Anschrift. Kann ich ganz formlos beim Einwohnermeldeamt fragen, ob Ihnen das neue Land bekannt ist?
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#5

27.10.2020, 13:26

girlxlmxghty hat geschrieben:
27.10.2020, 10:01
Kann ich ganz formlos beim Einwohnermeldeamt fragen, ob Ihnen das neue Land bekannt ist?
Wenn du schon eine "normale" Anfrage gestartet hattest, dann kannst du die Anfrage formlos (mit Bezug auf die Auskunft vom ... stellen.
Ansonsten würde ich es im Zusammenhang mit einer (ggf. auch erweiterten) EMA-Anfrage machen. Wenn der Schuldner korrekt abgemeldet ist, erfährt man, in welches Land. Wenn nicht, erfährt man nur, abgemeldet nach unbekannt verzogen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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