Hallo,
ich sitz grad vor einer blöden Akte.
Wir sollen die ZV aus einen Zuschlagsbeschluss für ein Grundstück betreiben. Titel, Klausel und Zustellung = (+)
Vorher haben wir den Gegner außergerichtlich zur Räumung aufgefordert, können wir diese Kosten mit geltend machen?
Der Gegenstandswert für die Kosten gem. 0,3 VG Nr. 3309 VV RVG ist gem. § 25 I Nr. 2 RVG der Wert der herauszugebenden Sache. Der Zuschlagsbeschluss lautet auf 315.000,00 € = das unser Gegenstandswert?
Begrenzt wird § 25 I Nr. 2 RVG durch § 41 II 2 GKG das jährliche Nutzungsentgelt. Problem, der Schuldner wohnt dort nicht zur Miete, der soll nach Zwangsversteigerung seines Hauses nur raus!
Könnt ihr mir weiterhelfen?
Vielen Dank vorab.
Gegenstandswert bei ZV aus Zuschlagsbeschluss?
Nutzungsentgelt = Jahresmiete
Ich würde das Nutzungsentgelt für ein Jahr schätzen und dieses als Wert annehmen.
Geb. für die außergerichtliche Aufforderung können, da sie nicht tituliert sind, wohl nicht im Wege der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden.
Ich würde das Nutzungsentgelt für ein Jahr schätzen und dieses als Wert annehmen.
Geb. für die außergerichtliche Aufforderung können, da sie nicht tituliert sind, wohl nicht im Wege der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden.
Hallo Jupp03,
vielen Dank für deine Hilfe. Wir haben das jährliche Nutzungsentgelt grob über dem Daumen geschätzt.
Bezüglich der außergerichtlichen Tätigkeit, das war mir schon irgendwie klar, ich wollte es nur schwarz auf weiß (ähm schwarz auf hellblau) lesen.
vielen Dank für deine Hilfe. Wir haben das jährliche Nutzungsentgelt grob über dem Daumen geschätzt.
Bezüglich der außergerichtlichen Tätigkeit, das war mir schon irgendwie klar, ich wollte es nur schwarz auf weiß (ähm schwarz auf hellblau) lesen.
Liebe Grüße
Muzel
Muzel