Genossenschaftsanteile
Verfasst: 16.10.2020, 10:01
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage...
Unsere Mandantin hat einen Pfüb bekommen, wonach sie nun die Drittschuldnererklärung auszufüllen hat. Dabei handelt es sich um eine Wohnungsgenossenschaft.
Im Pfüb heißt es:
"Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrages werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners, dem Drittschuldner gegenüber aus dem zwischen Schuldner und Drittschuldner geschlossenen Miet- oder Pachtverhältnis über die (Wohnung/Haus/sonstige Mietsache) in.... (Adresse) gepfändet.
Insbesondere werden folgende Ansprüche gepfändet: Der Anspruch auf - Herausgabe oder Leistung der fälligen oder künftig fällig werdenden Mietkaution, - Guthaben aus zu viel geleisteten MIet- oder Pachtzahlungen, - Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen."
Die Schuldnerin ist mit ihrem Mann gemeinsamer Mieter. Beide stehen im Mietvertrag, aber nur der Mann ist Genossenschaftsmitglied, da er die Anteile gekauft hat. sind die dann jetzt pfändbar, da beide Mieter sind? Aber diese wurden ja nach dem Antrag gar nicht gepfändet, oder sehe ich das falsch?
Sollte Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung entstehen ist dies doch defintiv pfändbar oder?
LG
ich habe mal eine Frage...
Unsere Mandantin hat einen Pfüb bekommen, wonach sie nun die Drittschuldnererklärung auszufüllen hat. Dabei handelt es sich um eine Wohnungsgenossenschaft.
Im Pfüb heißt es:
"Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrages werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners, dem Drittschuldner gegenüber aus dem zwischen Schuldner und Drittschuldner geschlossenen Miet- oder Pachtverhältnis über die (Wohnung/Haus/sonstige Mietsache) in.... (Adresse) gepfändet.
Insbesondere werden folgende Ansprüche gepfändet: Der Anspruch auf - Herausgabe oder Leistung der fälligen oder künftig fällig werdenden Mietkaution, - Guthaben aus zu viel geleisteten MIet- oder Pachtzahlungen, - Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen."
Die Schuldnerin ist mit ihrem Mann gemeinsamer Mieter. Beide stehen im Mietvertrag, aber nur der Mann ist Genossenschaftsmitglied, da er die Anteile gekauft hat. sind die dann jetzt pfändbar, da beide Mieter sind? Aber diese wurden ja nach dem Antrag gar nicht gepfändet, oder sehe ich das falsch?
Sollte Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung entstehen ist dies doch defintiv pfändbar oder?
LG