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Genossenschaftsanteile

Verfasst: 16.10.2020, 10:01
von Trine
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage...

Unsere Mandantin hat einen Pfüb bekommen, wonach sie nun die Drittschuldnererklärung auszufüllen hat. Dabei handelt es sich um eine Wohnungsgenossenschaft.

Im Pfüb heißt es:

"Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrages werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners, dem Drittschuldner gegenüber aus dem zwischen Schuldner und Drittschuldner geschlossenen Miet- oder Pachtverhältnis über die (Wohnung/Haus/sonstige Mietsache) in.... (Adresse) gepfändet.
Insbesondere werden folgende Ansprüche gepfändet: Der Anspruch auf - Herausgabe oder Leistung der fälligen oder künftig fällig werdenden Mietkaution, - Guthaben aus zu viel geleisteten MIet- oder Pachtzahlungen, - Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen."


Die Schuldnerin ist mit ihrem Mann gemeinsamer Mieter. Beide stehen im Mietvertrag, aber nur der Mann ist Genossenschaftsmitglied, da er die Anteile gekauft hat. sind die dann jetzt pfändbar, da beide Mieter sind? Aber diese wurden ja nach dem Antrag gar nicht gepfändet, oder sehe ich das falsch? :kopfkratz

Sollte Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung entstehen ist dies doch defintiv pfändbar oder?


LG :wink1

Re: Genossenschaftsanteile

Verfasst: 16.10.2020, 10:14
von Anahid
Ich weiß jetzt allerdings nicht, was das mit der Genossenschaft zu tun haben soll. Dein Pfändungsanspruch betrifft die Pfändung von Ansprüchen aus einem Mietvertrag und wäre somit an den Vermieter zuzustellen. Ist Eure Mandantin (=Wohnungsgenossenschaft) auch die Vermieterin?

Re: Genossenschaftsanteile

Verfasst: 16.10.2020, 10:20
von Trine
Anahid hat geschrieben:
16.10.2020, 10:14
Ich weiß jetzt allerdings nicht, was das mit der Genossenschaft zu tun haben soll. Dein Pfändungsanspruch betrifft die Pfändung von Ansprüchen aus einem Mietvertrag und wäre somit an den Vermieter zuzustellen. Ist Eure Mandantin (=Wohnungsgenossenschaft) auch die Vermieterin?
Ja das ist sie.

Re: Genossenschaftsanteile

Verfasst: 16.10.2020, 10:34
von Trine
Also sind die Genossenschaftsanteile außen vor!?

Da keine Kaution besteht, wird die Pfändung künftig bei der BKA berücksichtigt.
Muss die Gläubigerin in der Drittschuldnererklärung angeben, dass Genossenschaftsanteile statt Kaution gezahlt wurden? Oder reicht es, dass keine Kaution vorliegt und die Pfändung künftig berücksichtigt wird.

Re: Genossenschaftsanteile

Verfasst: 16.10.2020, 10:58
von Anahid
Die Genossenschaftsanteile sind außen vor, richtig. Die sind nicht gepfändet. Bei der Kaution ist kein Anspruch der Schuldnerin gegeben, da die ja wohl durch die Anteile des Ehemannes (der nicht Schuldner ist) gesichert sind also würde ich schreiben, dass ein Anspruch der Schuldnerin auf Erstattung einer Mietkaution auch in der Zukunft nicht besteht und im Übrigen Ansprüche der Schuldnerin zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestehen, für die Zukunft aber vorgemerkt werden.

Re: Genossenschaftsanteile

Verfasst: 16.10.2020, 11:16
von Trine
Ich danke dir vielmals :-) :-)
Hab ein schönes Wochenende, wenn es soweit ist.

Liebe Grüße