Hallo Forengemeinde,
Immobilienvollstreckung ist echt nicht meins. Ich habe folgendes Problem und hoffe, jemand weiß, was ich hier machen muss:
Wir haben einen Schuldner, der Teil einer Erbengemeinschaft ist, die wiederum Eigentümer eines Grundstücks ist. Ich habe daraufhin den Erbanteil gepfändet und die Pfändung im Grundbuch vermerken lassen. Im Grundbuch steht jetzt also "Der Erbanteil des..... am Nachlass des …. ist gepfändet für ……. eingetragen am 03.07.20".
Jetzt habe ich mir einen Grundbuchauszug geholt und daraus geht hervor, dass bereits am 22.11.2019 im Hinblick auf den anderen Miterben die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft angeordnet und eingetragen worden ist.
Muss ich hier jetzt noch irgendwas beachten? Muss ich der Zwangsversteigerung irgendwie beitreten oder reicht es aus, dass der Pfändungsvermerk im Grundbuch ist, sodass unsere Forderung im Falle der Versteigerung automatisch berücksichtigt wird?
Ich wäre wirklich dankbar, wenn mir hier irgendjemand helfen könnte.
Zwangsversteigerung bei Pfändung Miterbenanteil
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Da die Erbteilspfändung erst nach der Eintragung des ZV-Vermerks erfolgte, ist der Gläubiger noch nicht Beteiligter am Verfahren, § 9 ZVG.
Die Erbteilspfändung ist daher, unter Vorlage des zugestellten PfüB, zum Versteigerungsverfahren noch förmlich anzumelden.
S. Geiselmann
Die Erbteilspfändung ist daher, unter Vorlage des zugestellten PfüB, zum Versteigerungsverfahren noch förmlich anzumelden.
S. Geiselmann