Zwangsgeld §888 ZPO
Verfasst: 15.10.2020, 14:56
Hallo Ihr lieben,
ich habe folgenden Sachverhalt. Wir sollen einen Versicherungsschein von einem Schuldner eintreiben. Wir haben bereits den Antrag nach § 888 ZPO gestellt und den Beschluss erhalten. Das Zwangsgeld haben wir versucht zu vollstrecken. Der Gerichtsvollzieher hat den Schuldner jedoch nicht angetroffen und zum Termin ist er auch nicht erschien.
Was kann ich jetzt tun? Muss ein neuer Antrag § 888 ZPO gestellt werden? Wenn ja, muss dort etwas zusätzliches geschrieben werden, wie z.B. dass das Zwangsgeld diesmal höher festgesetzt werden soll, als vorher?
Vielen Dank.
ich habe folgenden Sachverhalt. Wir sollen einen Versicherungsschein von einem Schuldner eintreiben. Wir haben bereits den Antrag nach § 888 ZPO gestellt und den Beschluss erhalten. Das Zwangsgeld haben wir versucht zu vollstrecken. Der Gerichtsvollzieher hat den Schuldner jedoch nicht angetroffen und zum Termin ist er auch nicht erschien.
Was kann ich jetzt tun? Muss ein neuer Antrag § 888 ZPO gestellt werden? Wenn ja, muss dort etwas zusätzliches geschrieben werden, wie z.B. dass das Zwangsgeld diesmal höher festgesetzt werden soll, als vorher?
Vielen Dank.