Pfändung von Geschäftsanteilen bei GmbH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pepsi
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#11

17.09.2007, 19:07

ich würd erstmal n HR AUszug einholen.. nachher stimmt das nicht und dann war alles für die katz
Jupp03/11

#12

17.09.2007, 19:11

da steht nur der GF, nicht der Ges. drin.
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icerose
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#13

18.09.2007, 09:00

Guten Morgen an alle.
Die Idee mit dem HR-Auszug ist gut. Ich mach das über den Berliner Registerdienst, der bietet an, auch Zusatzinformationen einzuholen wie z. B. die Gesellschafterliste und dergleichen mehr. Vielen Dank, das versuch ich zuerst, ist ja etwas günstiger. :)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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icerose
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#14

18.09.2007, 09:08

ja, da hab ich nur den Namen
aber nur ein Name ist doch nichts wert, ich brauche doch auch eine zustellungsfähige Anschrift oder nicht????? :cry:
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#15

18.09.2007, 14:12

@jupp: natürlich mit GS Liste *bäääh*
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Nasenbär
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#16

20.09.2007, 16:37

Bin soeben auf dieses Thema gestoßen und muss da mal kurz nachhaken:

Einer meiner Chefs (FA für Handels- und Gesellschaftsrecht) hat davor gewarnt, Geschäftsanteile einer GmbH zu pfänden. Er meinte, dass man mit einer solchen Pfändung ja nicht nur die Rechte der GmbH übernimmt sondern auch die PFLICHTEN aus diesem Geschäftsanteil (je nachdem wie hoch der gepfändete Anteil zu Gunsten des Gläubigers ist, entsprechend umgerechnet übernimmt man auch Pflichtenanteil). Also wenn dann weitere Gläubiger vorhanden sind, muss man da nicht selbst mächtig aufpassen, dass man da nicht auch noch zur Kasse gebeten wird ??? Hab das zumindest so verstanden. Mein Chef meinte nur, man müsse da verdammt aufpassen und es wäre rechtlich nicht so einfach. Auf gut Deutsch: Der Schuss könne auch nach hinten losgehen.
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#17

20.09.2007, 18:54

jo das kann sein, da hab ich noch gar nicht drüber nachgedacht.. was sagen die Experten dazu?
Bücherwurm
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#18

14.07.2012, 09:54

Hallo Ihr Lieben.

So, in der Hoffnung das richtige Thema erwischt zu haben, bitte ich um eure Einschätzung folgender Sachlage:

Schuldnerin ist aus arbeitsgerichtlichen Verfahren (II. Instanz) zur Zahlung eines Geldbetrages verurteilt worden. Bei ihr war nichts zu holen, sie besitzt aber Gesellschafteranteile einer GmbH. Deswegen kamen wir auf die Idee, jawoll, wir erwirken PFÜB zu Pfändung dieser Anteile. PFÜB haben wir auch bekommen, es wurde ein Sachverständiger zur Prüfung der Anteile vom Gericht bestimmt, dieser forderte diverse Unterlagen an, um den Wert zu bestimmen. In der Folge haben wir trotz Hilfspfändung gegenüber Drittschuldnerin die Unterlagen rauszugeben bzw. EV-Erklärung der Schuldnern, dass sie nicht im Besitz dieser Unterlagen sei und auch nicht wisse, wo sie sein könnten, die Unterlagen nicht bekommen. Es war auch kein Herankommen über die Meldepflicht der GmbH, denn diese ist ihrer Meldepflicht schon seit Jahren (!!!) nicht mehr nachgekommen. Schließlich machte unser Anwalt dem Vollstreckungsgericht die Hölle heiß, es könne ja nicht angehen, dass der Gläubiger nicht zum Zuge komme, nur weil die Schuldnerin die Unterlagen nicht hat und die Drittschuldnerin ihrer Meldepflicht nicht nachkommt und somit nur weiter Zeit und Geld verplempert wird. Er hat also beantragt, auf die Schätzung zu verzichten und stattdesssen nach Mindestgebot vorzugehen.

Gericht ist dem jetzt auch nachgekommen mit entsprechendem Beschluss.

Meine Frage ist jetzt: Wie geht es weiter? Ursprünglich haben wir Zwangsversteigerungsantrag gestellt eben über Pfändung des Anteils, dann kamen PFÜB, Hilfspfändung usw.

Muss ich jetzt wieder einen Zwangsversteigerungsantrag stellen? Geht der wieder zunächst ans Gericht oder direkt an GV? Welche Unterlagen füge ich jetzt bei und kann ich erneut 0,4 Gebühr berechnen? Muss ich das jetzt aus dem vom Gericht benannten Mindestgebot? Wie hat der Antrag auszusehen? Worauf muss ich ggf. noch achten (Verjährung der Zinsen etc?)

Kann mir bitte jemand helfen - oder mich ggf. in den passenden Thread verschieben?

Die Sache läuft seit 2009/2010 - die eigentliche Geschichte (war noch Strafverfahren und was weiß ich alles) ist noch älter. Zu allem Überfluss sind die 3 ZV-Maßnahmen der RS längst aufgebraucht...

Vielen Dank
Euer Bücherwurm

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Die eitlen Grübler rechten: Jeder Tag liegt zwischen 2 Nächten.
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- Ida Bohatta -
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