Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sylvia1964
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#21

13.10.2020, 16:16

Die Kosten trage ich nur auf Seite 9 ein.
Auf Seite 3 steht ja, dass die Kosten dieses Beschlusse hinzukommen. Das sind ja nicht nur die Kosten von Seite 9. Hinzu kommen auch noch spätere Zustellkosten, die Du jetzt noch gar nicht belegen kannst.

Die Zinsen gebe ich nicht als Betrag ein. Auf Seite 3 des Vordrucks setze ich das Kreuz bei "nebst" , gebe an wie hoch die Zinsen sind, aus welchem Betrag und seit wann.
Damit laufen auch künftige Zinsansprüche weiter.
MadameSecretary
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#22

13.10.2020, 16:22

prima, danke!

Mich irritiert nur, dass mir in RAM der Betrag inkl. Zinsen als Forderung angezeigt wird bzw. sich so dann die RA-Gebühr ergibt. :kopfkratz
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