Freistellungsanspruch der Schuldnerin gegen Dritten pfänden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Coffee1978
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#1

12.10.2020, 15:26

Liebe Forenmitglieder,

ich wäre für jede Idee zu folgendem Fall dankbar:

Es gibt zwei Verfahren:

WEG (unsere Mandantin) gegen Bauträger i.L. (Schuldner) auf Zahlung eines Kostenvorschusses iHv. ... Euro sowie Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung und Zahlung eines weiteren Kostenvorschusses, wenn dieser nicht ausreicht. In diesem Verfahren ist der Generalunternehmer Nebenintervenient.

Der Bauträger in Liquidation (Schuldner) hat in einem weiteren Verfahren gegen den Generalunternehmer (Nebenintervenientin) einen Freistellungsanspruch eben wegen dieser Ansprüche unserer Mandantschaft auf Zahlung von Kostenvorschüssen für die Beseitigung von Mängeln usw. erwirkt.

Fraglich ist insoweit, ob unsere Mandantschaft den bestehenden Freistellungsanspruch der Schuldnerin gegenüber der Nebenintervenientin pfänden kann? Wenn ja, wie?

Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Geiselmann
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#2

13.10.2020, 19:00

Der Freistellungsanspruch ist m.E. nicht übertragbar und damit nicht pfändbar.

S. Geiselmann
Coffee1978
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#3

14.10.2020, 11:19

Danke für die Antwort. Ich hatte gehofft, dass man hier evtl. den Fall mit der Haftpflichtversicherung übertragen könnte!?

"Eine Ausnahme gilt aber für den Geschädigten, dessen Forderung durch die Leistung des Versicherers getilgt werden soll: Pfändet der Geschädigte den Schuldbefreiungsanspruch des Versicherten gegen den Versicherer und lässt sich diesen Anspruch überweisen, setzt der Anspruch sich in seiner Hand in einen Zahlungsanspruch an ihn als Einziehungsberechtigten um, d.h. der Geschädigte kann den Versicherer direkt auf Zahlung in Anspruch nehmen."
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