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Gehaltspfändung bei Personaldienstleister

Verfasst: 12.10.2020, 12:11
von SteffiausBerlin
Guten Morgen liebe Kollegen,

ich habe einen Schuldner, der in der Vermögensauskunft seinen Arbeitergeber mit Fa. Promotec in Lingen angegeben hat (keinen Beruf, keine Auskunft zu "tätig als").
Offensichtlich handelt es sich hierbei um einen Personaldienstleister.
Wo muss ich jetzt die Gehaltspfändung vornehmen. Mein erster Impuls wäre ja der Personaldienstleister direkt.
Oder muss doch evtl. die Vermögensauskunft nachgebessert werden, um dann herauszufinden, zu welchem Arbeitgeber er "verliehen" ist?

Vielen Dank für ein Feedback.

Re: Gehaltspfändung bei Personaldienstleister

Verfasst: 12.10.2020, 12:21
von Refa-99
Wenn er sein Gehalt vom Personaldienstleister bekommt, ist egal, bei wem er seine Arbeitsleistung erbringt

Re: Gehaltspfändung bei Personaldienstleister

Verfasst: 12.10.2020, 15:38
von sh161
Arbeitgeber = Drittschuldner ist der Personaldienstleister. Weitere Auskünfte brauchst du nicht.