Gehaltspfändung bei Personaldienstleister

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SteffiausBerlin
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#1

12.10.2020, 12:11

Guten Morgen liebe Kollegen,

ich habe einen Schuldner, der in der Vermögensauskunft seinen Arbeitergeber mit Fa. Promotec in Lingen angegeben hat (keinen Beruf, keine Auskunft zu "tätig als").
Offensichtlich handelt es sich hierbei um einen Personaldienstleister.
Wo muss ich jetzt die Gehaltspfändung vornehmen. Mein erster Impuls wäre ja der Personaldienstleister direkt.
Oder muss doch evtl. die Vermögensauskunft nachgebessert werden, um dann herauszufinden, zu welchem Arbeitgeber er "verliehen" ist?

Vielen Dank für ein Feedback.
Refa-99
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#2

12.10.2020, 12:21

Wenn er sein Gehalt vom Personaldienstleister bekommt, ist egal, bei wem er seine Arbeitsleistung erbringt
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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sh161
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#3

12.10.2020, 15:38

Arbeitgeber = Drittschuldner ist der Personaldienstleister. Weitere Auskünfte brauchst du nicht.
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