bis wann Verjährungseinrede Zinsen Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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mücki
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#1

06.10.2020, 09:23

Guten Morgen ihr Lieben,

ich habe heute morgen echt einen Knoten im Hirn und auch die Suchfunktion konnte diesen nicht auflösen.

Folgendes Problem: Wir haben einen Titel und leiten ZV ein. Schuldner unbekannt verzogen, Akte verschimmelt im Schrank. Ers vier Jahre später (2016) wird die Akte wieder vorgeholt bzw. die nächste verjährungshemmende Maßnahme eingeleitet. Seitdem zumindest regelmäßige Versuche den Schuldner zu finden und zu vollstrecken. Nun meine Frage: Der Schuldner hat schließlich 2018 auf unseren Antrag hin die VAK abgegeben. Im Jahr 2019 wurde ein PfÜb beantragt und erlassen.

Kann der Schuldner jetzt noch Einrede der Verjährung hinsichtlich der ZInsen von 2012 und 2013 erheben? (Zum Hintergrund: Wir haben jetzt ein Schreiben einer Schuldnerberatung erhalten, also läuft es wohl auf eine InsO raus. Tatsächlich habe ich aber immer darauf geachtet, dass genau so etwas nicht passiert und stand daher bislang nicht vor dem Problem.)
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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