Hallo zusammen,
ich hab was Doofes auf dem Tisch und hoffe, jemand kann mich erleuchten.
Habe ein Konto bei der DB Firmen...undsoweiter Bank gepfändet. Darauf schließe ich mit der Schuldnerin (über deren Mann) eine Ratenzahlungsvereinbarung.
Jetzt bekomme ich eine Drittschuldnererklärung von der Postb..., die aussagt, die Pfändung geht ins Leere, weil die gepfändeten Ansprüche nicht bestehen und auch nicht in Aussicht stehen. Ok, da dachte ich, ich brauche das Konto nicht freigeben lassen, weil es meiner Meinung nach gar nicht gepfändet ist.
Nun ruft mich der Mann der Schuldnerin gestern wieder an und teilt mit, das Konto ist noch immer (durch uns) gepfändet und es kommt Panik auf, dass die Vereinbarung nicht eingehalten werden kann.
Das verstehe ich jetzt irgendwie nicht. Die einzige Erklärung dafür, die mir spontan einfällt, wäre, es handelt sich um ein Gemeinschaftskonto. Oder ist meine Schuldnerin vielleicht Bevollmächtigte bzw. Verfügungsberechtigte?
Verständnisfrage
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Die DSE zielt auf den Moment der Abgabe ab. Die Pfändung liegt gleichwohl weiterhin auf dem Konto, so lange das Konto existiert. Es kann ja sein - wenn auch nur theoretisch - dass nochmal Geld aufs Konto kommt
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
- AliceImWunderland
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Wenn die Schuldnerin nur Verfügungsberechtigte ist über das gepfändete Konto, dann greift die Kontopfändung nicht. Daran kann es nicht liegen.
Es kommt aber des Öfteren vor, dass ein DS - gerade bei den Banken passiert es sehr oft - nicht ordentlich recherchieren und aufgrund dessen falsche DS-Auskünfte abgeben. Z. B. ist hier schon mehrfach passiert, dass der Schuldner umgezogen ist und der Bank seine neue Anschrift nicht mitgeteilt hat. Dann haben wir einen Pfüb zugestellt und die Bank teilt in ihrer DS-Erklärung mit, dass der Schuldner dort keine Geschäftsbeziehung unterhält. Der Schuldner zahlt aber zwischenzeitlich Raten und ich sehe auf dem Kontoauszug, dass sein Konto genau bei dieser Bank ist. Ich schreibe dahin und schildere den Sachverhalt. Die Bank meldet sich und sagt, die hätten den Schuldner nach der Zustellung des Pfübs nicht als ihren Kunden identifizieren können, weil die Adresse, die bei der Bank gespeichert ist und die Adresse im Pfüb voneinander abweichen.
Es kommt aber des Öfteren vor, dass ein DS - gerade bei den Banken passiert es sehr oft - nicht ordentlich recherchieren und aufgrund dessen falsche DS-Auskünfte abgeben. Z. B. ist hier schon mehrfach passiert, dass der Schuldner umgezogen ist und der Bank seine neue Anschrift nicht mitgeteilt hat. Dann haben wir einen Pfüb zugestellt und die Bank teilt in ihrer DS-Erklärung mit, dass der Schuldner dort keine Geschäftsbeziehung unterhält. Der Schuldner zahlt aber zwischenzeitlich Raten und ich sehe auf dem Kontoauszug, dass sein Konto genau bei dieser Bank ist. Ich schreibe dahin und schildere den Sachverhalt. Die Bank meldet sich und sagt, die hätten den Schuldner nach der Zustellung des Pfübs nicht als ihren Kunden identifizieren können, weil die Adresse, die bei der Bank gespeichert ist und die Adresse im Pfüb voneinander abweichen.
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Das hat die Bank hier ja nicht getan.AliceImWunderland hat geschrieben: ↑01.10.2020, 11:27die Bank teilt in ihrer DS-Erklärung mit, dass der Schuldner dort keine Geschäftsbeziehung unterhält.
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Eigentlich wollte ich damit sagen, dass die DSE nicht immer richtig sein muss. Dort sitzen auch nur Menschen, die den Computer bedienen.
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Aber hier geht es nicht um Richtigkeit der DSE sondern darum, ob die Pfändung aufgrund der DSE noch auf dem Konto liegt.
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Danke euch.
Wer weiß, ob es an der Adresse liegt oder daran, dass die Schuldnerin tatsächlich mal ein Konto bei der PB hatte - vorläufig nehme ich die Pfändung nicht zurück.
Ich habe die Bank um Erläuterung und Ruhendstellung gebeten. Vielleicht klappt es oder nicht. Solange die Raten pünktlich kommen, soll mir das egal sein.
Muss sich die Schuldnerin drum kümmern - informiert ist sie.
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Pfändest Du denn immer ohne Kontonummer? Denn anhand dieser hätten die ja ein Namen/Nummernvergleich machen können. Dann hätten die den Schuldner doch auch gefunden.AliceImWunderland hat geschrieben: ↑01.10.2020, 11:27Wenn die Schuldnerin nur Verfügungsberechtigte ist über das gepfändete Konto, dann greift die Kontopfändung nicht. Daran kann es nicht liegen.
Es kommt aber des Öfteren vor, dass ein DS - gerade bei den Banken passiert es sehr oft - nicht ordentlich recherchieren und aufgrund dessen falsche DS-Auskünfte abgeben. Z. B. ist hier schon mehrfach passiert, dass der Schuldner umgezogen ist und der Bank seine neue Anschrift nicht mitgeteilt hat. Dann haben wir einen Pfüb zugestellt und die Bank teilt in ihrer DS-Erklärung mit, dass der Schuldner dort keine Geschäftsbeziehung unterhält. Der Schuldner zahlt aber zwischenzeitlich Raten und ich sehe auf dem Kontoauszug, dass sein Konto genau bei dieser Bank ist. Ich schreibe dahin und schildere den Sachverhalt. Die Bank meldet sich und sagt, die hätten den Schuldner nach der Zustellung des Pfübs nicht als ihren Kunden identifizieren können, weil die Adresse, die bei der Bank gespeichert ist und die Adresse im Pfüb voneinander abweichen.
Liebe Grüße
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
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