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Gängiger Name Schuldner

Verfasst: 01.10.2020, 06:25
von Sportfanatikerin
Liebe Kolleg*innen,

es wäre schön wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Was mache ich wenn der Schuldner einen gängigen Nachnamen hat, aber ich absolut kein Geburtsdatum habe? Wie kann ich das herausfinden? In einem Fall hat der Schuldner 1992 die EV abgegeben, die mir nicht vorliegt. Kann ich die nach so vielen Jahren noch anfordern? Tatsächlich weiß ich, dass er umgezogen ist.

Danke für eure Mithilfe

Re: Gängiger Name Schuldner

Verfasst: 01.10.2020, 08:44
von AliceImWunderland
Es ist im Rahmen der erweiterten EMA möglich, beim Einwohnermeldeamt anzufragen, welches Geburtsdatum der Schuldner hat. Entweder unter der aktuellen Anschrift, oder noch besser unter der damaligen Anschrift zum Zeitpunkt des Erlasses des Zahlungstitels.

Re: Gängiger Name Schuldner

Verfasst: 01.10.2020, 11:02
von mrsgoalkeeper
AliceImWunderland hat geschrieben:
01.10.2020, 08:44
Es ist im Rahmen der erweiterten EMA möglich, beim Einwohnermeldeamt anzufragen, welches Geburtsdatum der Schuldner hat.
Bei einem "gängigen Namen" wird das wohl eher nix :abdreh

Re: Gängiger Name Schuldner

Verfasst: 01.10.2020, 11:20
von AliceImWunderland
Doch, weil in der Regel nicht 2 X Andreas Schmitz unter der gleichen Anschrift wohnen.

Re: Gängiger Name Schuldner

Verfasst: 01.10.2020, 11:49
von Soenny
Hier schon vorgekommen in einem Hochhauskomplex und sicher auch in jeder anderen Großstadt möglich.

Re: Gängiger Name Schuldner

Verfasst: 01.10.2020, 12:36
von AliceImWunderland
Soenny hat geschrieben:
01.10.2020, 11:49
Hier schon vorgekommen in einem Hochhauskomplex und sicher auch in jeder anderen Großstadt möglich.
Wenn das der Fall ist, wird das Einwohnermeldeamt auch entsprechend mitteilen. Jetzt mal Butter bei die Fische. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schuldner, den man seit 1992 "jagt" und der womöglich schon mehrfach umgezogen ist, immer in einem Haus gewohnt hat, in dem auch ein Namensfetter zum gleichen Zeitpunkt wohnte???

Die Frage der TS war, welche Möglichkeiten es gibt, es herauszufinden. Das ist eine davon. Wer hat einen besseren Vorschlag?

Re: Gängiger Name Schuldner

Verfasst: 01.10.2020, 12:51
von Soenny
Ich habe nicht gesagt, daß die TS das nicht mal versuchen soll, ich habe nur gesagt, daß es durchaus vorkommt, daß zwei Personen namens Max Mustermann in einem Haus wohnen können, weil ich das selber schon hatte.

Re: Gängiger Name Schuldner

Verfasst: 01.10.2020, 13:55
von icerose
Sportfanatikerin hat geschrieben:
01.10.2020, 06:25
In einem Fall hat der Schuldner 1992 die EV abgegeben, die mir nicht vorliegt. Kann ich die nach so vielen Jahren noch anfordern?
Nein, eher nicht.

Bezüglich der EMA: Hast du schon eine Creditreform- oder Schufaauskunft eingeholt? Die wissen fast alles.

Re: Gängiger Name Schuldner

Verfasst: 02.10.2020, 19:58
von Sportfanatikerin
Nein, ich hatte noch gar nichts gemacht außer einer Auskunft über seine Adresse. Jetzt habe ich eine erweiterte EMA gemacht und versuche damit mein Glück - danke euch. Sobald ich was weiß, kann ich ja noch mal schreiben.

Re: Gängiger Name Schuldner

Verfasst: 07.10.2020, 19:07
von Sportfanatikerin
Meine erweiterte Ema ist gekommen. Leider negativ. ‚Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden‘. Habt ihr noch ein Ass im Ärmel wie ich das Geburtsdatum herausfinde?