Hi ihr süßen,
folgendes: einer unserer Mandanten hat seine Notarkostenrechnung nicht bezahlt.
Ich habe jetzt eine Vollstreckbare Kostenrechnung fertig gemacht und will sie dem Gerichtsvollzieher zwecks Zustellung übermitteln.
Dummerweise weiß ich jetzt nicht wie viele und was für Kopien er bekommt.
1x Original und 1x begl. Abschrift? 2x Originale???
Wie macht ihr das in euren Büros?
Zwangsvollstreckung eigene Notarkostenrechnung
- Sternchen12
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Der GVZ bekommt das Original und für den Schuldner zum Zustellen eine beglaubigte Abschrift. Das Original bekommst du mit Zustellvermerk zurück.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
- Sternchen12
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Super!
Danke für die schnelle Antwort!
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