Mögliche Lohnverschleierung: Drittschuldnerklage oder Vermögensauskunft?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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MrsLittletall
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#1

30.09.2020, 09:44

Guten Morgen.

Wir haben in der Kanzlei einen Fall mit einem Mandanten (nun Schuldner), der uns schon seit Jahren beschäfigt. Der Schuldner arbeitet (angeblich) als geschäftsführender Frisörmeister. Bei der ersten Vermögensauskunft bekamen wir raus, dass er ca. 1.300,00 € netto verdient. Ich hatte das alles berechnet und rausgefunden, dass er nicht über die Pfändungsfreigrenze kommt.

Meinem Chef kam das spanisch vor und wir haben diverse Recherchen angestellt, u.a. wie viel ein geschäftsführender Frisörmeister in unserem Bundesland verdienen sollte, wir hatten ebenfalls die IHK angeschrieben und um Information gebeten usw. Es kam heraus, dass diese Berufsgruppe zwar wirklich nicht die Welt verdient, im Durchschnitt aber genug um uns wenigstens Raten zahlen zu können.

Der nächste Schritt war dann ein PfüB. Nachdem dieser vorlag, haben wir die Lohnabrechnungen verlangt. Diese hat uns der Gerichtsvollzieher jetzt übergeben. Der Schuldner verdient plötzlich nur noch 300,00 € pro Monat. Auf den Lohnabrechnungen ist wirklich nicht viel zu entnehmen, weder welchen Beruf der Schuldner ausführt noch wieviele Stunden er arbeitet (wobei ich mir gerade unsicher bin, ob das überhaupt dort stehen muss, natürlich hab ich meine eigene Lohnabrechnung gerade nicht zur Hand zum Vergleich).

Nun stellt sich die Frage, ob der Schuldner nicht seinen Lohn verschleiert, auch da der Frisörsalon wohl seinem Bruder gehört, es ist also zu denken, dass der Bruder des Schuldners diesen deckt.

Mein Chef würde jetzt gern wissen, ob wir zuerst nochmal eine VA versuchen sollen oder eine Drittschuldnerklage.

Ich würde in diesem Fall wohl eher die Drittschuldnerklage versuchen, mit dem Hinweis, dass es wohl eine Lohnverschleierung geben könnte. Was denkt ihr? Sollten wir gleich eine Drittschuldnerklage versuchen oder nochmal eine VA versuchen?
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AliceImWunderland
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#2

30.09.2020, 10:40

Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
MrsLittletall
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#3

02.10.2020, 11:51

Das hat mir schon mal weitergeholfen, aber eine Frage habe ich noch...

Müssen wir dem Gericht irgendwie beweisen, dass der Schuldner der von uns nachgesagten Tätigkeit nachgeht? Ansonsten könnte der Drittschuldner ja einfach behaupten, dass unser Schuldner halt nur stundenweise angestellt ist und deswegen nur so eine geringe Vergütung bekommt.

Ich möchte sozusagen wissen, was müssen wir, der Gläubiger, alles beweisen? Was muss der Schuldner beweisen?

Ist leider das erste Mal, dass es zu einer Drittschuldnerklage kommen muss, deswegen bin ich da eher verunsichert und würde gern wissen, wie das bei anderen ReFas abgelaufen ist.

Vielen Dank.
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Anahid
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#4

12.10.2020, 12:22

Auch wenn die Frage schon einige Tage alt ist: Selbstverständlich liegt die Beweislast beim Gläubiger. Ihr behauptet, dass was nicht so ist, wie es von dem Drittschuldner angegeben wurde = das müsst Ihr beweisen. Sonst könnte ja jeder irgendwelche x-beliebigen Behauptungen in den Raum stellen und Klagen führen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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