Gerichtsvollzieherkosten korrekt?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ole
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#1

29.09.2020, 11:17

Hallo,
folgende Frage zu zwei Gerichtsvollzieher-Rechnungen:
Ich habe Vollstreckungsauftrag (gütliche Erledigung/Raten, ggbf. Pfändung, Vermögensauskunft, Haftbefehl) erteilt.
Laut Vollstreckungsprotokoll verlief der Versuch einer gütlichen Einigung erfolglos, es wurde der Durchsuchung
widersprochen, GV terminiert zur Abgabe Vermögensauskunft und verlangt u.a. KV 208 - gütliche Erledigung - 8,00 €.

Dann kommt ein Protokoll über die Abgabe der Vermögensauskunft. Es ist allerdings niemand erschienen und
die Unterlagen gingen zum Gericht zwecks Haftbefehl-Erlass. So, und in der GV-Kostenrechnung steht nun
(unter anderem) nochmals die KV 208 - gütliche Erledigung - 8,00 €. Alle anderen Posten der Rechnung
sind klar, aber kann die Gebühr für die gütliche Einigung tatsächlich zweimal verlangt werden?

Danke...
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icerose
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#2

29.09.2020, 13:49

Ja, diese Gebühr kann leider mehrmals entstehen.

Der Beitrag unten könnte für die Zukunft helfen. ;)
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... 2020-09-16
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Ole
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#3

29.09.2020, 14:11

Oh, das war mir jetzt völlig neu..., da werde ich wohl in Zukunft meine Kreuzchen anders setzen :)
vielen herzlichen Dank, icerose!
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