Hallo,
folgende Frage zu zwei Gerichtsvollzieher-Rechnungen:
Ich habe Vollstreckungsauftrag (gütliche Erledigung/Raten, ggbf. Pfändung, Vermögensauskunft, Haftbefehl) erteilt.
Laut Vollstreckungsprotokoll verlief der Versuch einer gütlichen Einigung erfolglos, es wurde der Durchsuchung
widersprochen, GV terminiert zur Abgabe Vermögensauskunft und verlangt u.a. KV 208 - gütliche Erledigung - 8,00 €.
Dann kommt ein Protokoll über die Abgabe der Vermögensauskunft. Es ist allerdings niemand erschienen und
die Unterlagen gingen zum Gericht zwecks Haftbefehl-Erlass. So, und in der GV-Kostenrechnung steht nun
(unter anderem) nochmals die KV 208 - gütliche Erledigung - 8,00 €. Alle anderen Posten der Rechnung
sind klar, aber kann die Gebühr für die gütliche Einigung tatsächlich zweimal verlangt werden?
Danke...
Gerichtsvollzieherkosten korrekt?
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
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- Wohnort: mein Büro in Berlin
Ja, diese Gebühr kann leider mehrmals entstehen.
Der Beitrag unten könnte für die Zukunft helfen.
https://www.iww.de/ve/vollstreckungspra ... 2020-09-16
Der Beitrag unten könnte für die Zukunft helfen.
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück