Wir vertreten einen Drittschuldner, der aufgrund eines Zahlungsverbotes die Zahlung an den Gläubiger geleistet hat. Leider kam nie der Pfüb nach.
Der Schuldner behauptet nun, dass die Zahlung nicht hätte geleistet werden dürfen und verlangt sein Auszahlung des restlichen Lohns.
Kann ich die Zahlung beim Gläubiger zurückfordern? Ich finde keinerlei Rechtsprechungen hierzu. Könnt ihr mir bitte helfen!?
Zahlung aufgrund eines Zahlungsverbotes
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Die Sache hinkt irgendwie... Die Vorpfändung kündigt ja die Pfändung an. Klar, die Frage ist schon berechtigt, wie sieht der Fall aus, wenn dann gar keine Pfändung erfolgt.
Andererseits wird wohl ein Titel vorliegen, weshalb eine Rückforderung des Geldes ja auch nur bedingt Sinn macht.
Wie habt ihr das denn nun gelöst?
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Sowas hatte ich schonmal (Vertretung des Gläubigers aber). Ich habe nach der Zahlung sofort den Pfüb-Antrag zurückgenommen und den Drittschuldner davon informiert.KatharinaSieber hat geschrieben: ↑29.09.2020, 09:39Drittschuldner, der aufgrund eines Zahlungsverbotes die Zahlung an den Gläubiger geleistet hat. Leider kam nie der Pfüb nach.
In deinem Fall würde ich den Gläubiger auffordern, den Titel, aus dem die Vorpfändung betrieben wurde, vorzulegen bzw. gleich auszuhändigen. Sollte es den nicht geben, war die Vorpfändung rechtswidrig und ist das Erlangte zurückzuzahlen.
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Wenn der Pfüb zurückgenommen wird, ist der Arrest nicht rechtsgültig, sh. auch hier:
https://www.rechtspflegerforum.de/showt ... fgrund-VZV
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Da hab ich ja Schwein gehabt.samsara hat geschrieben: ↑30.09.2020, 09:11Wenn der Pfüb zurückgenommen wird, ist der Arrest nicht rechtsgültig, sh. auch hier:
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Danke.
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