Pfändung "Familieneinkommen"

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sandra76
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#1

28.09.2020, 16:54

Hallo zusammen :wink2

Ich bin schon wieder völlig überfordert:
Schuldner (Ehepaar) haben folgende Einkommen:
Ehemann: 1.300 Arbeitslosengeld
Ehefrau: 566 Zuschuss mti. (Arbeitgeber) zum Krankengeld 35 € / Tag (Krankenkasse)
Kindergeld (4 Kinder) 853,00 €

Ich soll der Dame das Arbeitseinkommen pfänden und alles an Einkommen zusammenrechnen lassen.

WIE MACHE ICH DAS? Hilfe :panik
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sh161
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#2

28.09.2020, 16:59

Wer ist denn Schuldner? Nur die Frau oder beide?
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sh161
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#3

28.09.2020, 17:04

Du wirst nicht beide Einkommen zusammenrechnen lassen können. Du kannst die vollständige Nichtberücksichtigung des Ehemannes wegen eigenen Einkommens und die teilweise Nichtberücksichtigung der Kinder (50 %, weil der Vater die andere Hälfte abdeckt) beantragen. Aber selbst wenn du dann die beiden Einkommen der Frau (Krankengeld und Arbeitgeberzuschuss) zusammenrechnen lässt, hast du noch immer kein pfändbares Einkommen.
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Sandra76
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#4

29.09.2020, 08:36

DANKESCHÖN :thx
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