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Pfändung Sparbuch

Verfasst: 24.09.2020, 11:51
von BärbelBW
Hallo zusammen,
ich habe bei der Bank des Schuldners das Guthaben eines Sparbuchs gepfändet. Soweit so gut.
Damit eine Auszahlung erfolgen kann, muss natürlich auch das Sparbuch vorgelegt werden.
Das Sparbuch gibt es jetzt allerdings nicht mehr, da es bei einer Entrümplung entsorgt wurde.
Laut Bank muss eine Verlusterklärung mit Aufgebotsverfahren eingeleitet werden. Hierzu wird allerdings die
Unterschrift des Schuldners benötigt, der diese wohl nicht freiwillig leisten wird.
Wie gehe ich da jetzt ab besten vor?
Danke für eure Hilfe.

Re: Pfändung Sparbuch

Verfasst: 24.09.2020, 12:14
von AliceImWunderland
Ich kenne das bisher so: man schickt einen Gerichtsvollzieher los, damit er das Sparbuch beim Schuldner pfändet. Der Schuldner behauptet, dass das Sparbuch sich nicht mehr in seinem Besitz befindet. Der Gerichtsvollzieher lasst sich auf Antrag des Gläubigers vom Schuldner eidesstattlich versichern, wo sich das Sparbuch befindet und was damit passiert ist. Mit dieser eidesstattlichen Versicherung kann man dann das Aufgebotsverfahren beantragen.

Re: Pfändung Sparbuch

Verfasst: 28.09.2020, 16:23
von BärbelBW
Vielen Dank für die Rückantwort.
Dann muss ich jetzt den Gerichtsvollzieher zur Pfändung des Sparbuchs losschicken.