Pfändung Sparbuch

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BärbelBW
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#1

24.09.2020, 11:51

Hallo zusammen,
ich habe bei der Bank des Schuldners das Guthaben eines Sparbuchs gepfändet. Soweit so gut.
Damit eine Auszahlung erfolgen kann, muss natürlich auch das Sparbuch vorgelegt werden.
Das Sparbuch gibt es jetzt allerdings nicht mehr, da es bei einer Entrümplung entsorgt wurde.
Laut Bank muss eine Verlusterklärung mit Aufgebotsverfahren eingeleitet werden. Hierzu wird allerdings die
Unterschrift des Schuldners benötigt, der diese wohl nicht freiwillig leisten wird.
Wie gehe ich da jetzt ab besten vor?
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
Bärbel
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AliceImWunderland
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#2

24.09.2020, 12:14

Ich kenne das bisher so: man schickt einen Gerichtsvollzieher los, damit er das Sparbuch beim Schuldner pfändet. Der Schuldner behauptet, dass das Sparbuch sich nicht mehr in seinem Besitz befindet. Der Gerichtsvollzieher lasst sich auf Antrag des Gläubigers vom Schuldner eidesstattlich versichern, wo sich das Sparbuch befindet und was damit passiert ist. Mit dieser eidesstattlichen Versicherung kann man dann das Aufgebotsverfahren beantragen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
BärbelBW
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#3

28.09.2020, 16:23

Vielen Dank für die Rückantwort.
Dann muss ich jetzt den Gerichtsvollzieher zur Pfändung des Sparbuchs losschicken.
Viele Grüße
Bärbel
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