Hallo zusammen,
ich bin bei der Arbeit auf folgendes Problem gestoßen:
Wir möchten Werkzeuge des Schuldners pfänden, diese befinden sich jedoch bei seinem Arbeitgeber.
Der Gerichtsvollzieher kann doch nicht einfach da hingehen und die mitnehmen, oder? Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.
Die (mögliche) Unpfändbarkeit kann außer Acht gelassen werden.
Ich bedanke mich schon mal für die Antworten
LG
ZV außerhalb der Wohnung des Schuldners
- AliceImWunderland
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Doch, das geht. Siehe § 809 ZPO.
Allerdings muss der Dritte herausgabewillig sein.
Allerdings muss der Dritte herausgabewillig sein.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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- Sternchen12
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Ich stimme Alice zu, würde aber noch Bezug auf § 811 ZPO nehmen.