Frage zum Gerichtsvollzieherauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ZVNeuling
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 7
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#1

22.09.2020, 15:15

Hallo Ihr Lieben,
wie Ihr an meinem Nutzernamen erkennt, bin ich ein Neuling in Sachen ZV. Ich habe mich weitestgehend selbst in das Gebiet des PFÜB eingearbeitet. Nun erstelle ich seit kurzem GVZ Aufträge.
Meine Frage:
Es wurde bereits ein PFÜB erlassen. Ich habe aber bisher nur eine Zahlung vom Drittschuldner (Kreditinstitut) erhalten und weitere sind nicht zu erwarten.
Da ich keine weiteren Angaben vom Schuldner habe, möchte ich nun die Abnahme der Vermögensauskunft durch den GVZ beantragen.
Kann ich das einfach so machen, ohne etwas zu beachten?
Muss ich dann in den Auftrag an den GVZ bei Notizen mit reinschreiben, dass bereits ein PFÜB erlassen wurde?
Ich frage mich halt, ob ich einfach so, wie es mir beliebt "Maßnahmen" z.B. jetzt den GVZ Auftrag ergreifen kann, obwohl ja der PFÜB "läuft".
Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.
Danke für Eure Hilfe.
LG :wink1
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
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#2

22.09.2020, 16:23

ZVNeuling hat geschrieben:
22.09.2020, 15:15
Kann ich das einfach so machen, ohne etwas zu beachten?
ja - Formularzwang beachten
ZVNeuling hat geschrieben:
22.09.2020, 15:15
Muss ich dann in den Auftrag an den GVZ bei Notizen mit reinschreiben, dass bereits ein PFÜB erlassen wurde?
nein
ZVNeuling hat geschrieben:
22.09.2020, 15:15
Ich frage mich halt, ob ich einfach so, wie es mir beliebt "Maßnahmen" z.B. jetzt den GVZ Auftrag ergreifen kann, obwohl ja der PFÜB "läuft".
ja, so lange der Gläubiger nicht befriedigt ist und du nicht mutwillig vollstreckst (Stichwort Unpfändbarkeit).
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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