Liebe Kolleg*innen,
vom zuständigen AG haben wir erfahren, dass die Ehefrau des Schuldners nach dem Tod des Schuldners das Erbe ausgeschlagen hat. In einem zweiten Schreiben haben sie mitgeteilt, dass die vier Kinder das Erbe nicht ausgeschlagen haben und auch kein Erbschein beantragt wurde. Nun habe ich das Mahngericht angeschrieben und gebeten den Titel auf die Kinder umzuschreiben, denn diese müssten doch nach der gesetzlichen Lage die Schulden des Vaters geerbt haben oder habe ich einen Denkfehler? Das Mahngericht hat mir geantwortet, dass ich die Rechtsnachfolge nach 727 ZPO nachweisen soll. In meinem Schreiben an das Mahngericht hatte ich bereits eine Kopie der damaligen eidesstattlichen Versicherung des Schuldners beigefügt wo alle Kinder mit Namen und Geburtsdaten aufgeführt wurden. Was genau soll ich dem Mahngericht schicken? Ich bin überfragt.
Danke euch und ein schönes Wochenende
Schuldner verstorben Kinder als Erben der Schulden
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Genau das habe ich bereits gemacht :/
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Habt ihr schon mal versucht, nach § 357 Abs. 2 FamFG eine Ausfertigung des Erbscheins zu beantragen? Die müsste ausreichen. Euer berechtigtes Interesse könnt ihr mit dem Schreiben des Gerichts nachweisen, wonach ihr die Rechtsnachfolge nachweisen sollt
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung