Nebenerwerb bei Hartz IV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Whiterose90
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#1

18.09.2020, 13:12

Hallo ihr Lieben,

ich habe einen Schuldner, der Hartz IV bezieht und sich nebenbei etwas als Fahrer dazuverdient. Er hat angegeben, dass seine 350,00 € aus dem Nebenerwerb in das Hartz IV eingerechnet werden.

Der Arbeitgeber des Nebenerwerbs ist bekannt – aber macht eine Pfändung hier überhaupt Sinn? Und wenn man ja, muss ich da eine Zusammenrechnung beantragen zwischen Jobcenter und dem Nebenerwerb? Ich habe gelesen, dass 20 % von diesen Nebenerwerbseinkünften anrechnungsfrei sind, gibt es irgendeine Chance, da heranzukommen?

Ich denke nicht, da der Schuldner selbst dann mit einer unterhaltsberechtigten Person (minderjähriges Kind) unter der Pfändungsgrenze ist. Aber mein Chef will hier alle Möglichkeiten ausschöpfen. Ansonsten ergeben sich aus der VA überhaupt keine anderen Pfändungsmöglichkeiten.

Danke für eure Antworten und habt ein schönes Wochenende. :pfeif
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Anahid
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#2

18.09.2020, 13:38

Whiterose90 hat geschrieben:
18.09.2020, 13:12

Ich denke nicht, da der Schuldner selbst dann mit einer unterhaltsberechtigten Person (minderjähriges Kind) unter der Pfändungsgrenze ist.
Und damit ist hierzu schon nichts mehr zu sagen. ;)
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#3

18.09.2020, 14:44

Danke, so eine 2. Meinung tut doch immer gut.

Schönes Wochenende! :thx
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#4

21.09.2020, 07:28

Ansonsten darf der Schuldner auch nur 100€ behalten, der Rest wird bei H IV abgezogen
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