(Keine) Vollstreckbare Ausfertigung eines Teil-VU nach öffentlicher Zustellung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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WörkWörk
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#1

17.09.2020, 15:50

Ich habe vor einiger Zeit die Aufgabe bekommen, mich um "problematische" ZVS-Akten zu kümmern wenn gerade nichts ansteht. Heute hatte ich mal wieder Muße...

Gesamtschuldner sind die Beklagten zu 1) und 2). Wir haben gegen beide je ein Teil-VU erlangt. Aus dem gegen den Beklagten zu 2) wollen wir gegen ihn vollstrecken. Durch Beschluss wurde die öffentliche Zustellung von Klageschrift und Teil-VU bewilligt. Allerdings ist etwa ein Jahr später aufgefallen, dass der Beklagte zu 2) minimal anders heißt als es im Urteil und dem Zustellungsbeschluss steht: Dort steht - als Beispiel - "Heini Soundso" statt "Heinis Soundso").
Draufhin erging ein Berichtigungsbeschluss.

Vor einigen Wochen habe ich bereits beantragen lassen, die Teil-VUs mit Vollstreckungsklausel und dem Zsutellungsnachweis zu versehen. Dafür habe ich die beglaubigten Abschriften der Teil-VUs samt den Beschlüssen zur öffentlichen Zustellung und dem Berichtigungsbeschluss mit ans Gericht geschickt.

Leider kamen sie unbearbeitet zurück. Meine Vermutung ist, dass es etwas mit der öffentlichen Zustellung und dem Berichtigungsbeschluss zu tun hat, denn öffentlich zugestelllt wurde es ja "Heini" und nicht "Heinis", wie der Beklagte zu 2) eigentlich heißt. Aber hätte ich dann nicht wenigstens für den Beklagten zu 1) eine vollstreckbare Ausfertigung bekommen müssen?

Ich werde in den nächsten Tagen mal beim Gericht anrufen, aber eigentlich wollte ich mir vorher schon ein Bild machen. Vielleicht habt Ihr ja eine Idee? :)
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