Inso aufgehoben, Forderung angemeldet kein Titel vorhanden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Sportfanatikerin
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 16.09.2020, 17:25
Beruf: Rechtsfachgehilfin

#1

16.09.2020, 17:33

Hallo liebe Mitstreiter*innen,

momentan habe ich folgenden Fall auf dem Schreibtisch: Wir haben unser Honorar beim Insolvenzverwalter angemeldet, aber keinen Titel. Jetzt haben wir erfahren, dass die Inso bereits 2015 aufgehoben wurde. Was kann ich nun machen? Oder ist die Akte reif für die Ablage?

Danke für eure Tipps.

Viele Grüße und einen schönen sonnigen Tag noch
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#2

16.09.2020, 21:17

Wann ist die Forderung entstanden?
Wurde die Restschuldbefreiung erteilt?

S. Geiselmann
Sportfanatikerin
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 16.09.2020, 17:25
Beruf: Rechtsfachgehilfin

#3

18.09.2020, 10:31

Danke für die schnelle Antwort. Der MB konnte am 04.01.2005 nicht zugestellt werden, da Mdt verstorben. Am 28.08.2008 wurde die Forderung angemeldet. Der Insolvenzverwalter hat nun mitgeteilt, dass das Insolvenzverfahren 2015 aufgehoben wurde.
Benutzeravatar
Riverside
Die KatastroFee
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3875
Registriert: 21.06.2013, 10:04
Beruf: ReFa /Rechtsabteilung
Wohnort: Oberpfalz

#4

18.09.2020, 11:00

Wenn der Insolvenzverwalter die Forderung nicht bestritten hat, müsste sie wirksam angemeldet sein und ihr könnt einen (vollstreckbaren) Tabellenauszug anfordern?
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
Bild
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1441
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#5

18.09.2020, 12:20

Sportfanatikerin hat geschrieben:
18.09.2020, 10:31
Danke für die schnelle Antwort. Der MB konnte am 04.01.2005 nicht zugestellt werden, da Mdt verstorben. Am 28.08.2008 wurde die Forderung angemeldet. Der Insolvenzverwalter hat nun mitgeteilt, dass das Insolvenzverfahren 2015 aufgehoben wurde.
Wenn der Schuldner verstorben ist, handelte es sich also um ein Nachlassinsolvenzverfahren? Dann ist die Sache tot und du kannst einen Deckel drauf machen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Sportfanatikerin
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 16.09.2020, 17:25
Beruf: Rechtsfachgehilfin

#6

18.09.2020, 22:14

Danke für eure Antworten. Genau, es war ein Nachlassinsolvenzverfahren. Schade.

@Riverside: Wenn ich dich richtig verstehe dann kann man bei aufgehobenen Insolvenzen eine vollstreckbare Ausfertigung beim Insogericht anfordern? Das trifft dann für diesen konkreten Fall nicht zu, aber eventuell für andere Fälle. Gibt es eine bestimmte Frist in der die vollstreckbare angefordert werden muss bzw. wann ist die Forderung verjährt?
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2960
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#7

21.09.2020, 07:26

Eine Frist gibt es nicht aber üblicherweise schliesst sich die RSB an, und dann kannst du eh nichts vollstrecken. Verjähren tut ja nichts, da der voll. Auszug ein Titel ist
Gab es keine Quote für euch?
Bild
Antworten