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PfüB mit Zinsen aus Nettobetrag - im Urteil Bruttobetrag

Verfasst: 16.09.2020, 16:28
von Maja1180
Hallo,

ich habe in dem vorliegend Urteil stehen:

xxxx,xx EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % ... aus den sich daraus ergebenden Nettolohn seit xx.xx.xxxx

und das Ganze 3 x mit 3 verschiedenen Bruttobeträgen.

Jetzt soll ich einen PfüB machen (Kontoverbindung).
Wie gebe ich das denn jetzt bitte im Antrag PfÜb an ?

Ins Rechtsanwaltsprogramm (RAWin) kann ich das ja nur für den beaknnten Bruttobetrag einbuchen und dann rechnet das für den Bruttobetrag aus.

Nettoabrechnungen liegen nicht vor.

:panik :panik :panik

Re: PfüB mit Zinsen aus Nettobetrag - im Urteil Bruttobetrag

Verfasst: 16.09.2020, 17:23
von Adora Belle
Das ist mE nicht vollstreckbar.

Re: PfüB mit Zinsen aus Nettobetrag - im Urteil Bruttobetrag

Verfasst: 16.09.2020, 21:23
von Geiselmann
Die Frage ist, ob der Titel bestimmt genug ist, was ich bejahen würde.
Man könnte ja einfach den Bruttobetrag vollstrecken und das Fass mit den Zinsen erst aufmachen, wenn es nötig wird, d.h. die Vollstreckung erfolgreich ist.
U.U. gibt das aber Probleme mit der Notwendigkeit der Kosten.
Ansonsten verstehe ich den Titel so, dass der Gläubiger den Bruttobetrag vollstreckt und die Abgaben und Steuern abführen muss.
Aus dem verbleibenden Nettobetrag bekommt er Zinsen.

S. Geiselmann

Re: PfüB mit Zinsen aus Nettobetrag - im Urteil Bruttobetrag

Verfasst: 17.09.2020, 10:08
von Adora Belle
Ach stimmt, es ist ja tatsächlich der Bruttobetrag tituliert. Das hatte ich gestern falsch gelesen.

Re: PfüB mit Zinsen aus Nettobetrag - im Urteil Bruttobetrag

Verfasst: 17.09.2020, 10:45
von Maja1180
Vielen Dank. Für die schnellen Antworten.