PfüB mit Zinsen aus Nettobetrag - im Urteil Bruttobetrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Maja1180
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#1

16.09.2020, 16:28

Hallo,

ich habe in dem vorliegend Urteil stehen:

xxxx,xx EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % ... aus den sich daraus ergebenden Nettolohn seit xx.xx.xxxx

und das Ganze 3 x mit 3 verschiedenen Bruttobeträgen.

Jetzt soll ich einen PfüB machen (Kontoverbindung).
Wie gebe ich das denn jetzt bitte im Antrag PfÜb an ?

Ins Rechtsanwaltsprogramm (RAWin) kann ich das ja nur für den beaknnten Bruttobetrag einbuchen und dann rechnet das für den Bruttobetrag aus.

Nettoabrechnungen liegen nicht vor.

:panik :panik :panik
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Adora Belle
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#2

16.09.2020, 17:23

Das ist mE nicht vollstreckbar.
Geiselmann
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#3

16.09.2020, 21:23

Die Frage ist, ob der Titel bestimmt genug ist, was ich bejahen würde.
Man könnte ja einfach den Bruttobetrag vollstrecken und das Fass mit den Zinsen erst aufmachen, wenn es nötig wird, d.h. die Vollstreckung erfolgreich ist.
U.U. gibt das aber Probleme mit der Notwendigkeit der Kosten.
Ansonsten verstehe ich den Titel so, dass der Gläubiger den Bruttobetrag vollstreckt und die Abgaben und Steuern abführen muss.
Aus dem verbleibenden Nettobetrag bekommt er Zinsen.

S. Geiselmann
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#4

17.09.2020, 10:08

Ach stimmt, es ist ja tatsächlich der Bruttobetrag tituliert. Das hatte ich gestern falsch gelesen.
Maja1180
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#5

17.09.2020, 10:45

Vielen Dank. Für die schnellen Antworten.
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