Räumungstitel

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Walle
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 07.04.2010, 15:46
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Bremen

#1

15.09.2020, 11:15

Halli Hallo,

ich habe einen Räumungstitel gegen Mieterin des Mandanten. VU wurde uns vom Gericht als Ausfertigung und Abschrift geschickt. VU ist vorläufig vollstreckbar. Kann ich hieraus schon vollstrecken? ZV ist nicht mein Gebiet, aber ich habe aus der Ausbildungszeit noch im Hinterkopf: ZV = Titel, Klausel, Zustellung. Ich habe nur einen Titel. Reicht es, wenn im Urteil steht, dass es vorläufig vollstreckbar ist oder muss ich vom Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung anfordern? :oops:
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#2

15.09.2020, 11:37

Nein, du brauchst eine vollstreckbare Ausfertigung.
Bild
Walle
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 07.04.2010, 15:46
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Bremen

#3

15.09.2020, 12:44

:thx
Antworten