Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Walle
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#1
15.09.2020, 11:15
Halli Hallo,
ich habe einen Räumungstitel gegen Mieterin des Mandanten. VU wurde uns vom Gericht als Ausfertigung und Abschrift geschickt. VU ist vorläufig vollstreckbar. Kann ich hieraus schon vollstrecken? ZV ist nicht mein Gebiet, aber ich habe aus der Ausbildungszeit noch im Hinterkopf: ZV = Titel, Klausel, Zustellung. Ich habe nur einen Titel. Reicht es, wenn im Urteil steht, dass es vorläufig vollstreckbar ist oder muss ich vom Gericht eine vollstreckbare Ausfertigung anfordern?
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sh161
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#2
15.09.2020, 11:37
Nein, du brauchst eine vollstreckbare Ausfertigung.
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Walle
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