Hallo, ich habe in einer Scheidungssache den Mann vertreten und die Frau wollte aus welchen Gründen auch immer, berechtigt oder unberechtigt ihre Adresse nicht bekannt geben und das Scheidungsverfahren lief über den Anwalt der Frau.
Es war eine einvernehmliche Scheidung und die Frau hat ja die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen. Kann ich denn jetzt einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen und im Falle der nicht Zahlung die Zwangsvollstreckung über die Adresse des Anwalts beantragt?
Zwangsvollstreckung gegen den Vertreter
- AliceImWunderland
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Ich wüsste nicht, dass das geht. Die ZV erfolgt in den Privaträumen des Schuldners. Es sei denn, du machst einen Pfüb, den kannst du dann an die Anschrift des bevollmächtigten RA zustellen. Es muss aber sicher sein, dass der RA auch die Vollmacht hat, die Schuldnerin im Rahmen der ZV zu vertreten.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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- Forenfachkraft
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D.h. wenn der Anwalt die Frau nicht in der Zwangsvollstreckung vertritt, dann wird mein Mandant das Geld nie bekommen.
Sie hat eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt eingerichtet, obwohl dazu überhaupt kein Anlass besteht.
Das hat sie wahrscheinlich nur gemacht damit man sie nicht auf Zahlungen auffordern kann oder die Zwangsvollstreckung einleiten kann.
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- Adora Belle
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Tja, willkommen im Leben.
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Eine Auskunftssperre kannst Du aber umgehen, wenn Du das berechtigte Interesse nachweist; sprich: eine Kopie des Vollstreckungstitels beifügst.
Mal probiert, die Gegenseite erstmal zur Zahlung der hälftigen Kosten aufzufordern? Vielleicht zahlt die ja, schon alleine, um ihre Anschrift nicht an den Mann rausgeben zu müssen.
Mal probiert, die Gegenseite erstmal zur Zahlung der hälftigen Kosten aufzufordern? Vielleicht zahlt die ja, schon alleine, um ihre Anschrift nicht an den Mann rausgeben zu müssen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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- Forenfachkraft
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Berechtigtes Interesse umgehen ist leicht gesagt. Ich hatte das Scheidungsverfahren eingeleitet und dann wollte ich die Ausgangssperre umgehen und hab mitgeteilt, dass mein Mandant sich scheiden lassen möchte. Das war für das Bürgeramt kein ausreichender Grund.
Glücklicherweise hatte sich dann zwei Wochen später einen Anwalt für sie legitimiert.
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Stelle doch erstmal den Kfa und warte ab, ob der daraufhin ergehende Kfb bzw. die darin festgesetzten Kosten ausgeglichen werden. Dann kannst du dir über die ZV immer noch Gedanken machen.