Rücknahme Räumungsauftrag und Abrechnung GVZ
Verfasst: 08.09.2020, 14:51
Hallo Zusammen, ich bräuchte mal Eure Hilfe:
Wir haben für unsere Mandantin beim Gerichtsvollzieher einen Räumungsauftrag erteilt. Da die Schuldnerin vor dem Räumungstermin selber ausgezogen ist, haben wir den Auftrag zurückgenommen.
Nun erhalte ich vom Gerichtsvollzieher die Unterlagen mit der Rechnung zurück.
Abgerechnet werden eine Gebühr KV 604, 15,00 € für nicht erledigte Amtshandlung und eine Gebühr KV 240 in Höhe von 32,00 € für die nicht erledigte Räumung plus Auslagen.
Warum wird zusätzlich eine Gebühr von 15,00 € abgerechnet? Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe, Gruß haribo
Wir haben für unsere Mandantin beim Gerichtsvollzieher einen Räumungsauftrag erteilt. Da die Schuldnerin vor dem Räumungstermin selber ausgezogen ist, haben wir den Auftrag zurückgenommen.
Nun erhalte ich vom Gerichtsvollzieher die Unterlagen mit der Rechnung zurück.
Abgerechnet werden eine Gebühr KV 604, 15,00 € für nicht erledigte Amtshandlung und eine Gebühr KV 240 in Höhe von 32,00 € für die nicht erledigte Räumung plus Auslagen.
Warum wird zusätzlich eine Gebühr von 15,00 € abgerechnet? Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe, Gruß haribo