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Rücknahme Räumungsauftrag und Abrechnung GVZ

Verfasst: 08.09.2020, 14:51
von haribo
Hallo Zusammen, ich bräuchte mal Eure Hilfe:

Wir haben für unsere Mandantin beim Gerichtsvollzieher einen Räumungsauftrag erteilt. Da die Schuldnerin vor dem Räumungstermin selber ausgezogen ist, haben wir den Auftrag zurückgenommen.

Nun erhalte ich vom Gerichtsvollzieher die Unterlagen mit der Rechnung zurück.

Abgerechnet werden eine Gebühr KV 604, 15,00 € für nicht erledigte Amtshandlung und eine Gebühr KV 240 in Höhe von 32,00 € für die nicht erledigte Räumung plus Auslagen.

Warum wird zusätzlich eine Gebühr von 15,00 € abgerechnet? Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe, Gruß haribo

Re: Rücknahme Räumungsauftrag und Abrechnung GVZ

Verfasst: 08.09.2020, 15:40
von icerose
War das ein beschränkter Räumungsauftrag oder sollte vollständig geräumt werden?

Re: Rücknahme Räumungsauftrag und Abrechnung GVZ

Verfasst: 08.09.2020, 15:50
von haribo
Das war ein beschränkter Räumungsauftrag.

Re: Rücknahme Räumungsauftrag und Abrechnung GVZ

Verfasst: 09.09.2020, 09:06
von icerose
Dann erschließt sich mir nicht, warum eine nicht erledigte Pfändung UND ein nicht erledigter Räumungsauftrag abgerechnet wird. Frag mal beim GV nach, kann auch nur ein Fehler sein.

Re: Rücknahme Räumungsauftrag und Abrechnung GVZ

Verfasst: 09.09.2020, 09:46
von AliceImWunderland
Habt Ihr vielleicht auch gleichzeitig beantragt, die Kosten für den Räumungsauftrag beizutreiben? :kopfkratz

Re: Rücknahme Räumungsauftrag und Abrechnung GVZ

Verfasst: 09.09.2020, 09:57
von haribo
Nein, wir haben nur die Räumung in Auftrag gegeben.

Re: Rücknahme Räumungsauftrag und Abrechnung GVZ

Verfasst: 09.09.2020, 10:31
von AliceImWunderland
Dann bin ich auch ratlos

Re: Rücknahme Räumungsauftrag und Abrechnung GVZ

Verfasst: 09.09.2020, 14:58
von silvester
Ich glaube, dem GV ist ein Fehler unterlaufen.
Er kann lediglich eine Gebühr gemäß KV 602 (Nicht erledigte Amtshandlung Entsetzung aus dem Besitz) also 32,00 EUR erheben.
Die Gebühr gemäß KV 604 ist nach der geschilderten Sachlage nicht entstanden.
Ich würde den GV anschreiben und bitten, die Kostenrechnung zu korrigieren.