wenn die Post sich tot stellt - Adressauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mcdreamy
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#1

08.09.2020, 10:34

Hallo liebes Forum,

ich benötige für die Bewilligung einer öffentlichen Zustellung eine EMA und eine Adressauskunft der Deutschen Post.

Die Adressauskunft wurde jetzt 2x per Prüfkarte von der Mandantin bei der DP angefordert und blieb jedes Mal ohne Rückmeldung :motz

Hat jemand eine Idee, was dieselbe Funktion erfüllt und/oder ich stattdessen bei Gericht einreichen könnte?

Liebe Grüße
mcdreamy
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#2

08.09.2020, 10:41

Dann muss die Erklärung, dass die DP auf 2 Anfragen nicht geantwortet hat, genügen. Die Aufträge wirst du ja sicher haben, um sie beizufügen.
Ich hab die Postanfragen/-antworten nie mitgeschickt - und bisher wurden alle meine Anträge dieser Art bewilligt.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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AliceImWunderland
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#3

08.09.2020, 10:43

Notfalls Auskunft bei der Polizei über die derzeitige Anschrift dieser Person einholen und auf das laufende gerichtliche Verfahren verweisen. Klappt in ca. 50 % der Fälle.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Adora Belle
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#4

08.09.2020, 10:44

viewtopic.php?t=87020 #4
viewtopic.php?t=83542

Du musst recherchieren was das Zeug hält. In irgendeinem Thread steht, dass die Umzugsdatenbank von RA-Micro dieselbe Funktion erfüllt wie die Adreesauskunft der Post.
mcdreamy
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#5

08.09.2020, 12:36

:thx Für Eure Tipps!

Kommentierung und Rechtsprechung sind sich da leider einig: EMA + weitere (einfache) Auskunft. Leider war das Gericht schon im Erkenntnisverfahren außergewöhnlich "penibel" bezüglich der Bewilligung der öffentlichen Zustellung. Ich rechne mir da mit dem Vortrag, dass wir keine Adressauskunft erhalten haben, keine Chancen aus.

RA-Micro haben wir leider nicht. Die Prüfung nimmt die Mandantin selber vor, wollte aber von mir wissen, was sie jetzt machen soll.

Ich habe jetzt mit der Mandantin gesprochen und sie auch darauf hingewiesen, dass die Prüfkarten von 2010 oder jünger sein müssen :pfeif Eventuell liegt da schon das Problem.
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#6

08.09.2020, 13:40

Aber diese Auskunft muss doch nicht zwingend von der Post kommen. Dir bleiben ja nur 2 Möglichkeiten, nach Deiner Schilderung - entweder Du bringst das Gericht dazu, was anderes als die Postauskunft zu akzeptieren. Oder Du bringst die Post dazu, die Adressauskunft zu erteilen.
Jara
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#7

08.09.2020, 15:56

Ich würde bei Gericht anrufen und fragen was alternativ in Frage kommt. Und vielleicht beim zuständigen Einwohnermeldeamt den Antrag auf örtliche Ermittlung stellen. Dann geht von dort jemand raus und forscht nach.
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jojo
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#8

08.09.2020, 15:58

Ich will immer eine qualifizierte EMA (örtliche Ermittlung) haben. Die Post interessiert mich da einfach wenig, weil die Qualität da schon ziemlich bedenklich ist.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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#9

09.09.2020, 08:37

Eine Adressauskunft der Post haben wir seit ca. 15 Jahren schon nicht mehr eingeholt. Die bringt oft nichts. Eine EMA alleine reicht manchmal dem Gericht auch nicht. Aber eine EMA und die Auskunft der Polizei hat hier bisher immer gereicht.
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#10

09.09.2020, 08:48

Bei welcher Stelle genau erfragst Du denn eine Auskunft der Polizei?
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