Einholung von Drittauskünften per Formular oder direkt an GV?
Verfasst: 08.09.2020, 09:25
Guten Morgen!
Wir haben einen Fall mit einem wirklichen sturen Schuldner, der einfach nicht seine Schulden bei unserem Mandanten bezahlt. Nachdem wir jetzt so ziemlich alles in die Wege geleitet haben, was ging, hat die Gerichtsvollzieherin ihn schon wieder nicht angetroffen, um die EV mit Haftbefehl zu erzwingen.
Sie hat uns daher gebeten, einen Antrag auf § 802I ZPO über die Drittauskünfte zu stellen. Klar, das ist im Formular, also bin ich dabei, mich da durchzuklicken und lediglich die Drittauskünfte einzuholen.
...bis mir aufgefallen ist, dass die GVin gebeten hat, den Antrag unter Angabe des "obigen Aktenzeichens" zu stellen.
Das hört sich sehr danach an, dass die GVin einen direkten Antrag an sie erwartet und nicht das Formular.
Kann ich das denn machen? Diesen Antrag stellen ohne das Formular zu benutzen?
Vielen Dank für die Antworten!
Wir haben einen Fall mit einem wirklichen sturen Schuldner, der einfach nicht seine Schulden bei unserem Mandanten bezahlt. Nachdem wir jetzt so ziemlich alles in die Wege geleitet haben, was ging, hat die Gerichtsvollzieherin ihn schon wieder nicht angetroffen, um die EV mit Haftbefehl zu erzwingen.
Sie hat uns daher gebeten, einen Antrag auf § 802I ZPO über die Drittauskünfte zu stellen. Klar, das ist im Formular, also bin ich dabei, mich da durchzuklicken und lediglich die Drittauskünfte einzuholen.
...bis mir aufgefallen ist, dass die GVin gebeten hat, den Antrag unter Angabe des "obigen Aktenzeichens" zu stellen.
Das hört sich sehr danach an, dass die GVin einen direkten Antrag an sie erwartet und nicht das Formular.
Kann ich das denn machen? Diesen Antrag stellen ohne das Formular zu benutzen?
Vielen Dank für die Antworten!