VA GF einer GmbH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

02.09.2020, 10:58

Guten Tag zusammen :wink1

Ich bräuchte mal Meinungen bitte ;)

Ich habe gegen eine GmbH (Waschstraße) vollstreckt, auch Kassenpfändung beantragt. Der GV teilt mit, daß der Geschäftsführer im Februar die Vermögensauskunft geleistet hat. Dort gibt er an, daß er die GmbH für 2.500 € "übernommen" hat, wo die Stammeinlage von 25.000 € ist weiß er nicht, würde im Vertrag auch nicht stehen.

Das stinkt doch oder nicht?

Was kann ich denn jetzt machen?
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#2

02.09.2020, 11:12

Naja.....das macht der Herr sich ja ziemlich einfach. Was meint er denn mit "übernommen"? Ist der auch der einzige Gesellschafter?
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#3

02.09.2020, 11:29

Ja, laut HR-Auszug ist er alleiniger Gesellschafter. Er meint sicher, daß er die GmbH gekauft hat, übernommen steht so in der VA.
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#4

02.09.2020, 11:52

Naja....wenn er die GmbH kauft, ist es seine Aufgabe, sich nach der Einlage zu erkundigen. Mit "keine Ahnung" kommt der da nicht raus. Ich würde den jetzt entweder anschreiben und darauf hinweisen, dass ja zumindest der Kaufvertrag darüber etwas hergeben muss, ob die Einlage bezahlt oder offen war und er soll die Auskunft erteilen bis ….. oder ich würde sofort die Einlage gegen den pfänden.
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#5

02.09.2020, 11:55

Die Einlage hätte ich jetzt auch gepfändet, wenn der Mandant mitzieht, hat keine RSV. Kann ich ggf. über das Register den Vertrag anfordern unter Hinweis auf die Auskunft aus der VA?
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#6

02.09.2020, 11:57

Kriegt PN!
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#7

02.09.2020, 13:31

Danke ;)
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#8

05.09.2020, 10:53

Es wäre interessant, das Ergebnis zu lesen... so für künftige ähnliche Fälle. ;-)
Liebe Grüße

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#9

07.09.2020, 09:23

Anwälte können sich beim Handelsregister online anmelden. Alles was zum Handelsregister eingereicht wurde (wie z.B. der Gesellschaftsvertrag) kann so (natürlich gegen Kosten) abgerufen werden. Aber man hat diese Unterlagen halt sofort und muss nicht erst Tage drauf warten.
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...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
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#10

07.09.2020, 10:07

Anahid hat geschrieben:
07.09.2020, 09:23
Anwälte können sich beim Handelsregister online anmelden. Alles was zum Handelsregister eingereicht wurde (wie z.B. der Gesellschaftsvertrag) kann so (natürlich gegen Kosten) abgerufen werden. Aber man hat diese Unterlagen halt sofort und muss nicht erst Tage drauf warten.
Auch Nicht-Anwälte können sich registrieren, das Einsichtsrecht in das Handelsregister ist ja ein Jedermannsrecht und bspw. nicht abhängig vom Vorliegen/Nachweisen eines berechtigten Interesses. Und die Rahmeninformationen kriegt man ja auch ohne Login mittels der Veröffentlichungen (oder - grafisch ansprechender aufbereitet - auf der Seite eines Drittanbieters, wie zB http://northdata.de)

:)
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