Hilfe bei Drittschuldnererklärung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tanja Igel
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#1

28.08.2020, 09:20

Moin an alle,

ich steh heute etwas auf dem Schlauch und verstehe eine Drittschuldnererklärung nicht ganz. Wir haben eigene Gebührenansprüche in Höhe von rd. 7 T€ vollstreckt und die Konten des vormaligen Mandanten bei einer großen deutschen Bank gepfändet. Die schreibt nun:

Die gepfändete Forderung besteht in voller Höhe aus Kontokorrentguthaben.

Diesen Satz begreif ich irgendwie nicht. Die Pfändungsabteilung erreiche ich nicht, bin ständig in der Warteschleife. Heißt das, unser Schuldner hat quasi den gepfändeten Betrag auf seinem Konto? Überwiesen hat die Bank bislang nichts.

Die Konten/Das Konto sind/ist bislang kein P-Konto, die Bank informiert uns aber nicht, wenn der Schuldner eines umwandelt. Ansprüche Dritter sind bislang nicht bekannt. Selbst, wenn der Schuldner umgewandelt hätte, müsste doch ein Betrag vorhanden sein, der über dem Freibetrag liegt und uns ausgezahlt werden könnte, oder seh ich das falsch?

Vielen Dank für eure Hilfe.
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Ciara
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#2

28.08.2020, 09:47

Ich würde es so verstehen, dass die Pfändung erfolgreich war. Allerdings wird das Geld erst nach 4 Wochen ausgezahlt (§ 835 Abs. 2 S. 2 ZPO).
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#3

01.09.2020, 11:07

Kontokorrentguthaben heißt nicht, dass der das Geld auf der Bank hat, sondern dass der sein Konto in der Höhe überziehen darf. Der Schuldner kann aber innerhalb von 4 Wochen sein Konto auf ein P-Konto umstellen und dann hat sich das mit der Überziehung erledigt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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