Vollstreckung gegen UG
Verfasst: 26.08.2020, 16:00
Ich habe mal wieder einen verzwickten Fall:
Unsere Mandantin hat eine Dienstleistung für eine Firma (beispielhaft "XY Model UG" genannt) erbracht und dieser in Rechnung gestellt. Mandantin wurde immer wieder vertröstet und hat nie Geld gesehen.
Unsere Kanzlei wurde mit dem Forderungseinzug beauftragt. Also wurde die Firma, die laut Briefbogen auf die vorbezeichnete UG lautet, außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert. Nachdem kein Geld einging, wurde das Mahnverfahren eingeleitet und aus dem Vollstreckungsbescheid ein Zwangsvollstreckungsauftrag i.V.m. Abnahme der Vermögensauskunft gestellt.
Nun ergab sich folgendes Problem: Die Geschäftsführerin der UG gab in der Vermögensauskunft an, dass es die Firma, die sie als "XY Models UG" bezeichnet, nicht mehr gibt. Auch einen Handelsregistereintrag hat es nie gegeben, da der entsprechende Antrag vom Notar zurückgenommen wurde (!?). Dem Gerichtsvollzieher gegenüber gab sie an, keine Zahlungen (auch keine Raten) leisten zu können. An die Mandantin direkt wandte sie sich mit der Frage, ob man sich auf Ratenzahlung verständigen könne. Unsere Kanzlei bot ihr dann Ratenzahlung an. Es erfolgte jedoch weder eine Zahlung noch sonst eine Rückmeldung.
Folgende Frage: Wie gehe ich weiter vor? Die Firma hatte keinen Handelsregistereintrag, trat jedoch als Firma auf und schloss Verträge ab. Sollte hier eine Strafanzeige erfolgen? Kann die Geschäftsführung hier haftbar gemacht werden?
Eine weitere Problematik ergibt sich im Zusammenhang mit dem Firmennamen: Auf dem Briefkopf hieß die Firma "XY Model UG", in der Vermögensauskunft "XY Models UG" (jeweils mit dem Zusatz haftungsbeschränkt). Gerichtsvollzieher meint, wir müssten den Titel berichtigen.Sollte hier beim Handelsregister nachgefragt werden, unter welchem Namen der Antrag auf Eintragung ins Handelsregister gestellt wurde?
Kurioserweise gibt es unter dem Namen XY Model UG eine Firma, allerdings mit anderem Geschäftssitz und Geschäftsführer. Vermutlich haben die mit unserer Schuldnerin nichts zu tun.
Hat jemand einen Tipp für mich?
Viele Grüße
salia
Unsere Mandantin hat eine Dienstleistung für eine Firma (beispielhaft "XY Model UG" genannt) erbracht und dieser in Rechnung gestellt. Mandantin wurde immer wieder vertröstet und hat nie Geld gesehen.
Unsere Kanzlei wurde mit dem Forderungseinzug beauftragt. Also wurde die Firma, die laut Briefbogen auf die vorbezeichnete UG lautet, außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert. Nachdem kein Geld einging, wurde das Mahnverfahren eingeleitet und aus dem Vollstreckungsbescheid ein Zwangsvollstreckungsauftrag i.V.m. Abnahme der Vermögensauskunft gestellt.
Nun ergab sich folgendes Problem: Die Geschäftsführerin der UG gab in der Vermögensauskunft an, dass es die Firma, die sie als "XY Models UG" bezeichnet, nicht mehr gibt. Auch einen Handelsregistereintrag hat es nie gegeben, da der entsprechende Antrag vom Notar zurückgenommen wurde (!?). Dem Gerichtsvollzieher gegenüber gab sie an, keine Zahlungen (auch keine Raten) leisten zu können. An die Mandantin direkt wandte sie sich mit der Frage, ob man sich auf Ratenzahlung verständigen könne. Unsere Kanzlei bot ihr dann Ratenzahlung an. Es erfolgte jedoch weder eine Zahlung noch sonst eine Rückmeldung.
Folgende Frage: Wie gehe ich weiter vor? Die Firma hatte keinen Handelsregistereintrag, trat jedoch als Firma auf und schloss Verträge ab. Sollte hier eine Strafanzeige erfolgen? Kann die Geschäftsführung hier haftbar gemacht werden?
Eine weitere Problematik ergibt sich im Zusammenhang mit dem Firmennamen: Auf dem Briefkopf hieß die Firma "XY Model UG", in der Vermögensauskunft "XY Models UG" (jeweils mit dem Zusatz haftungsbeschränkt). Gerichtsvollzieher meint, wir müssten den Titel berichtigen.Sollte hier beim Handelsregister nachgefragt werden, unter welchem Namen der Antrag auf Eintragung ins Handelsregister gestellt wurde?
Kurioserweise gibt es unter dem Namen XY Model UG eine Firma, allerdings mit anderem Geschäftssitz und Geschäftsführer. Vermutlich haben die mit unserer Schuldnerin nichts zu tun.
Hat jemand einen Tipp für mich?
Viele Grüße
salia