Hallo, kann mir jemand kurz helfen was ich am besten mache ich habe eine Zwangsvollstreckung vor zwei Tagen eingeleitet weil die von mir gesetzte Frist abgelaufen ist jetzt ist heute das Geld von der Gegenseite eingegangen.
Soll ich jetzt am besten an die Gerichtsverteilerstelle schreiben und den Auftrag zurücknehmen oder soll ich weil die Gegenseite nach Auftragserteilung ausgezahlt hat nichts machen oder für erledigt erklären?
Zahlung auf Zwangsvollstreckung
- Ciara
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7653
- Registriert: 09.02.2007, 22:50
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Hamburg
Ist deine ZV-Gebühr auch schon bezahlt worden? Ich würde bei der GVZ-Verteilerstelle anrufen, ob dein Antrag schon weitergeleitet wurde und wenn ja, welcher GVZ dann zuständig ist und dann den informieren.RA Nik hat geschrieben: ↑21.08.2020, 10:23Hallo, kann mir jemand kurz helfen was ich am besten mache ich habe eine Zwangsvollstreckung vor zwei Tagen eingeleitet weil die von mir gesetzte Frist abgelaufen ist jetzt ist heute das Geld von der Gegenseite eingegangen.
Soll ich jetzt am besten an die Gerichtsverteilerstelle schreiben und den Auftrag zurücknehmen oder soll ich weil die Gegenseite nach Auftragserteilung ausgezahlt hat nichts machen oder für erledigt erklären?
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
- mücki
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1442
- Registriert: 04.11.2009, 14:36
- Beruf: ReNo
- Software: RA-Micro
Gegenseite anschreiben, auf eingeleitete ZV aufgrund Fristablaufs hinweisen und auffordern, die entstandenen Kosten zu zahlen und darauf hinweisen, dass der ZVA erst nach Zahlungseingang zurückgenommen wird. Dann würde ich ein Schreiben an den GVZ schicken, dass die Forderung mit Ausnahme der Kosten der ZV-Maßnahme beglichen sind, dann sollte auch vom GVZ keine Rechnung kommen. So bist du auf der sicheren Seite, falls die Gegenseite die Kosten nicht zahlt.
Unabhängig davon kann man in einem solchen Fall auch gem. BGB verrechnen, sodass letztlich noch eine Restforderung aus dem Titel zu vollstrecken wäre, dass wäre dann der einfacherer Weg.
Unabhängig davon kann man in einem solchen Fall auch gem. BGB verrechnen, sodass letztlich noch eine Restforderung aus dem Titel zu vollstrecken wäre, dass wäre dann der einfacherer Weg.
Zuletzt geändert von mücki am 21.08.2020, 10:38, insgesamt 1-mal geändert.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 198
- Registriert: 19.06.2020, 20:26
- Beruf: Rechtsanwalt
- Software: RA-Micro
Den gegnerischen Kollegen anschreiben und drauf hinweisen dass die Zwangsvollstreckung eingeleitet ist und wenn die Zwangsvollstreckungsgebühren, d.h. meine Gebühren bezahlt sind ich den Auftrag sofort zurücknehmen? Aber dann bleibt mir die Gerichtsvollzieher Gebühren offen
- mücki
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1442
- Registriert: 04.11.2009, 14:36
- Beruf: ReNo
- Software: RA-Micro
Nein, nicht zurücknehmen. Siehe Post über deinem.RA Nik hat geschrieben: ↑21.08.2020, 10:37Den gegnerischen Kollegen anschreiben und drauf hinweisen dass die Zwangsvollstreckung eingeleitet ist und wenn die Zwangsvollstreckungsgebühren, d.h. meine Gebühren bezahlt sind ich den Auftrag sofort zurücknehmen? Aber dann bleibt mir die Gerichtsvollzieher Gebühren offen
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- Sputnik85
- liebenswerter Morgenmuffel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4870
- Registriert: 04.08.2010, 15:34
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
Sollte wohl dann selbsterklärend sein, dass du einfach mitteilst, dass evtl. entstandene GVZ-Gebühren auch zu Lasten des Schuldners gehen oder?
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."
Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12224
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Ich würde versuchen in Erfahrung zu bringen, welche GV zuständig ist, dem die Zahlung mitteilen und den Rest laufen lassen, alles andere macht nur unnötig Arbeit.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4845
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
aktuelles Foko an den GVZ, nicht mehr und nicht weniger
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11