Seht ihr ne Chance?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Janin

#11

15.09.2007, 19:06

neuer zv-auftrag mit ev-antrag. evtl. arbeitet schuldnerin ja wieder. wenn sie konto besitzt, auf alle fälle noch kontenpfändung hinterher. manchmal wirkt das wunder.
Gast

#12

29.09.2007, 05:19

Was ist denn das überhaupt für eine Forderung? Wann ist sie entstanden? Hatte die Schuldnerin da schon die EV abgelegt? Vielleicht war ihr von Anfang an bekannt, dass sie nicht zahlen kann bzw. zahlen wird? Tja...was macht man in so einem Fall?!!!
Nauja

#13

30.09.2007, 00:52

Jeann hat geschrieben:In der eV steht, dass die Schuldnerin zwar ein Konto aber 0 Guthaben hat und nur Hartz 4 bezieht. Sie wohnt wohl mit ihrem Freund bei ihren Eltern im Haus.
Da stellt sich mir zunächst die Frage, wie alt die Dame ist, wenn sie noch jung ist, besteht durchaus die Möglichkeit, dass sie inzwischen eine Arbeitsstelle gefunden hat und außerdem bei ihren Eltern ausgezogen ist. Dass das Konto von damals, welches in der eV angegeben war, noch exisiert, halte ich für unwahrscheinlich, vermutlich ist Euer Mdt. nicht der einzige Gläubiger, ein anderer hat sich vermutlich schon an der Kto-Pfändung versucht...

Da 3 Jahre vergangen sind, kann sich also viel geändert haben. Ich würde zunächst eine Zahlungsaufforderung zur Schuldnerin schicken, dies aus verschiedenen Gründen, zum einen, um die Schuldnerin zur Zahlung zu bringen ;), zum anderen erfährst Du so auf billigem Wege, ob die Anschrift überhaupt noch stimmt. Außerdem würde ich -bevor ich ZV-Maßnahmen einleite- in Erfahrung bringen, ob die Schuldnerin bereits wieder eV geleistet hat oder sogar Insolvenz angemeldet hat! Erst dann würde ich den GV losschicken.
Nauja

#14

30.09.2007, 00:55

Jan_von_werth hat geschrieben:Was ist denn das überhaupt für eine Forderung? Wann ist sie entstanden? Hatte die Schuldnerin da schon die EV abgelegt? Vielleicht war ihr von Anfang an bekannt, dass sie nicht zahlen kann bzw. zahlen wird? Tja...was macht man in so einem Fall?!!!
Naja, das Ganze ist ja nun -wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden hab- schon mehr als 3 Jahre her, ob man sich jetzt noch solche Gedanken machen sollte... Außerdem enstehen dem Gläubiger, wenn der Anwalt Strafanzeige erstatten soll, nur weitere, nicht unerhebliche Kosten, die er der Schuldnerin nicht auferlegen kann.... und ob der Mdt. Lust hat, jetzt noch selbst Strafanzeige zu stellen... :?
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