Kein Grundbucheintrag wegen Überlastung des Grundbuchamts
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Nur mit einer Verzögerungsrüge steht dem Antragsteller später ggf. Schadensersatz gegenüber der Behörde zu, von daher würde ich in dem Fall, zumal bekannt ist, daß es zum Verkauf kommen kann, nicht lange fackeln.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Supi, freut mich, wenn ich helfen konnte
Halte uns bitte auf dem Laufenden, was du erreicht hast!
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- jojo
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Mh, GB ist bei mir 30 Jahre her, aber: Es wird doch in der Reihenfolge der Eingänge eingetragen. D.h. eine Umschreibung aufgrund eines Kaufs erfolgt erst wenn deine Eintragung drin ist bzw. dann nicht mehr, weil es an der Berechtigung fehlt. Ggf. würde ich im anderen Forum mal fragen, die wissen es sicher da.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- Anahid
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Mach ichCoco Lores hat geschrieben: ↑13.08.2020, 11:40Halte uns bitte auf dem Laufenden, was du erreicht hast!
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Hallo, hier jemand aus dem Bereich Grundbuchrecht und Co., bzw. Notariat
Das, was jojo schreibt, stimmt:
Das, was jojo schreibt, stimmt:
Es wird nach der Reihenfolge der Antragseingänge eingetragen. D.h. bevor da irgendeine Eintragung aufgrund eines Kaufvertrages erfolgt (wobei ja im Normalfall eh erst einmal die Auflassungsvormerkung der erste Schritt wäre, bevor es irgendwann zur Umschreibung kommt), wird eure Pfändung eingetragen werden.jojo hat geschrieben: ↑13.08.2020, 11:41Mh, GB ist bei mir 30 Jahre her, aber: Es wird doch in der Reihenfolge der Eingänge eingetragen. D.h. eine Umschreibung aufgrund eines Kaufs erfolgt erst wenn deine Eintragung drin ist bzw. dann nicht mehr, weil es an der Berechtigung fehlt. Ggf. würde ich im anderen Forum mal fragen, die wissen es sicher da.
Liebe Grüße
Eli
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Und was ist, wenn der Antrag aufgrund der Arbeitsüberlastung futsch geht bzw. nicht eingetragen wird und hinterher behauptet wird, der Antrag sei nie eingegangen? Ist es nicht vielleicht in dieser Situation sinnvoll sich zumindest den Eingang bestätigen zu lassen?!elena94 hat geschrieben: ↑13.08.2020, 13:50Hallo, hier jemand aus dem Bereich Grundbuchrecht und Co., bzw. Notariat
Das, was jojo schreibt, stimmt:
Es wird nach der Reihenfolge der Antragseingänge eingetragen. D.h. bevor da irgendeine Eintragung aufgrund eines Kaufvertrages erfolgt (wobei ja im Normalfall eh erst einmal die Auflassungsvormerkung der erste Schritt wäre, bevor es irgendwann zur Umschreibung kommt), wird eure Pfändung eingetragen werden.jojo hat geschrieben: ↑13.08.2020, 11:41Mh, GB ist bei mir 30 Jahre her, aber: Es wird doch in der Reihenfolge der Eingänge eingetragen. D.h. eine Umschreibung aufgrund eines Kaufs erfolgt erst wenn deine Eintragung drin ist bzw. dann nicht mehr, weil es an der Berechtigung fehlt. Ggf. würde ich im anderen Forum mal fragen, die wissen es sicher da.
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Also er wird auch bei Arbeitsüberlastung eingetragen. Und klar, eine Eingangsbestätigung ist ggf nicht schlecht, sofern man den Eingang nicht mittels BeA oder Faxprotokoll nachweisen kann.
Aber ich staune gegenüber dem Misstrauen hinsichtlich des GBA: Grade dort wird sehr sorgfältig mit Eingängen umgegangen.
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Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
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http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Nicht falsch verstehen, lieber jojo, aber woher sollen wir das wissen? Vor allem, wenn die Dame über Überlastung klagt, meinst du nicht, dass auch dort mal was durchgehen kann?
Ich bin bei solchen Fällen lieber auf der Seite "Vorsicht ist besser als Nachsicht" - haben ja einige von uns schon "Pferde kotzen gesehen"...
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."
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Ich glaube nicht, dass in GB-Sachen was durchgeht, da es grade dort auf die richtige Reihenfolge ankommt. Das ist auch kein solches Massengeschäft für Pfübse oder Kosten...
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Ich widerspreche Dir nur selten (und auch ungern), aber denkst Du der Mandant, der vielleicht in die Röhre guckt, sagt "ach ist nicht schlimm, immerhin war sie nett zum Grundbuchamt"?
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