Kein Grundbucheintrag wegen Überlastung des Grundbuchamts

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#11

13.08.2020, 11:29

Nur mit einer Verzögerungsrüge steht dem Antragsteller später ggf. Schadensersatz gegenüber der Behörde zu, von daher würde ich in dem Fall, zumal bekannt ist, daß es zum Verkauf kommen kann, nicht lange fackeln.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#12

13.08.2020, 11:40

Supi, freut mich, wenn ich helfen konnte ;)

Halte uns bitte auf dem Laufenden, was du erreicht hast!
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jojo
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#13

13.08.2020, 11:41

Mh, GB ist bei mir 30 Jahre her, aber: Es wird doch in der Reihenfolge der Eingänge eingetragen. D.h. eine Umschreibung aufgrund eines Kaufs erfolgt erst wenn deine Eintragung drin ist bzw. dann nicht mehr, weil es an der Berechtigung fehlt. Ggf. würde ich im anderen Forum mal fragen, die wissen es sicher da.
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#14

13.08.2020, 11:42

Coco Lores hat geschrieben:
13.08.2020, 11:40
Halte uns bitte auf dem Laufenden, was du erreicht hast!
Mach ich :)
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#15

13.08.2020, 13:50

Hallo, hier jemand aus dem Bereich Grundbuchrecht und Co., bzw. Notariat :wink1

Das, was jojo schreibt, stimmt:
jojo hat geschrieben:
13.08.2020, 11:41
Mh, GB ist bei mir 30 Jahre her, aber: Es wird doch in der Reihenfolge der Eingänge eingetragen. D.h. eine Umschreibung aufgrund eines Kaufs erfolgt erst wenn deine Eintragung drin ist bzw. dann nicht mehr, weil es an der Berechtigung fehlt. Ggf. würde ich im anderen Forum mal fragen, die wissen es sicher da.
Es wird nach der Reihenfolge der Antragseingänge eingetragen. D.h. bevor da irgendeine Eintragung aufgrund eines Kaufvertrages erfolgt (wobei ja im Normalfall eh erst einmal die Auflassungsvormerkung der erste Schritt wäre, bevor es irgendwann zur Umschreibung kommt), wird eure Pfändung eingetragen werden.
Liebe Grüße :wink1
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#16

13.08.2020, 13:54

elena94 hat geschrieben:
13.08.2020, 13:50
Hallo, hier jemand aus dem Bereich Grundbuchrecht und Co., bzw. Notariat :wink1

Das, was jojo schreibt, stimmt:
jojo hat geschrieben:
13.08.2020, 11:41
Mh, GB ist bei mir 30 Jahre her, aber: Es wird doch in der Reihenfolge der Eingänge eingetragen. D.h. eine Umschreibung aufgrund eines Kaufs erfolgt erst wenn deine Eintragung drin ist bzw. dann nicht mehr, weil es an der Berechtigung fehlt. Ggf. würde ich im anderen Forum mal fragen, die wissen es sicher da.
Es wird nach der Reihenfolge der Antragseingänge eingetragen. D.h. bevor da irgendeine Eintragung aufgrund eines Kaufvertrages erfolgt (wobei ja im Normalfall eh erst einmal die Auflassungsvormerkung der erste Schritt wäre, bevor es irgendwann zur Umschreibung kommt), wird eure Pfändung eingetragen werden.
Und was ist, wenn der Antrag aufgrund der Arbeitsüberlastung futsch geht bzw. nicht eingetragen wird und hinterher behauptet wird, der Antrag sei nie eingegangen? Ist es nicht vielleicht in dieser Situation sinnvoll sich zumindest den Eingang bestätigen zu lassen?!
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jojo
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#17

13.08.2020, 14:08

Also er wird auch bei Arbeitsüberlastung eingetragen. Und klar, eine Eingangsbestätigung ist ggf nicht schlecht, sofern man den Eingang nicht mittels BeA oder Faxprotokoll nachweisen kann.

Aber ich staune gegenüber dem Misstrauen hinsichtlich des GBA: Grade dort wird sehr sorgfältig mit Eingängen umgegangen.
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Sputnik85
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#18

13.08.2020, 14:19

jojo hat geschrieben:
13.08.2020, 14:08
Aber ich staune gegenüber dem Misstrauen hinsichtlich des GBA: Grade dort wird sehr sorgfältig mit Eingängen umgegangen.
Nicht falsch verstehen, lieber jojo, aber woher sollen wir das wissen? ;) Vor allem, wenn die Dame über Überlastung klagt, meinst du nicht, dass auch dort mal was durchgehen kann?
Ich bin bei solchen Fällen lieber auf der Seite "Vorsicht ist besser als Nachsicht" - haben ja einige von uns schon "Pferde kotzen gesehen"...
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#19

13.08.2020, 14:23

Ich glaube nicht, dass in GB-Sachen was durchgeht, da es grade dort auf die richtige Reihenfolge ankommt. Das ist auch kein solches Massengeschäft für Pfübse oder Kosten...
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#20

13.08.2020, 14:24

Sputnik85 hat geschrieben:
13.08.2020, 11:14
Soenny hat geschrieben:
13.08.2020, 11:11
Ich würde gem. § 198 GVG eine Verzögerungsrüge schicken ;)
Also mein erster Gedanke war zwar auch Brief zum Amtsgerichtspräsi zu schicken.. aber ich würde das wohl trotzdem erstmal auf den "netteren" Weg versuchen, evtl mit Fristsetzung? - wenn dann immer noch nix kommt, würde ich über eine Rüge nachdenken.
Ich widerspreche Dir nur selten (und auch ungern), aber denkst Du der Mandant, der vielleicht in die Röhre guckt, sagt "ach ist nicht schlimm, immerhin war sie nett zum Grundbuchamt"? :mrgreen:
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