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Re: Drittschuldnererklärung Pfändung geht ins Leere

Verfasst: 20.09.2022, 13:39
von Deanna
Ich habe mal gelernt, dass man PfÜBs grundsätzlich an die Hauptstelle der jeweiligen Bank richtet, aber das ist natürlich auch schon ein paar Donnerstage her. Ich denke mal, dass es kein Problem sein sollte, auch an eine Filiale zustellen zu lassen, die leiten dann schon weiter an die Hauptstelle. Wenn die Filiale allerdings nicht mehr besteht, muss wohl die Zustellung an die Hauptstelle erfolgen.

Was mich allerdings wundert ist, dass euch die Formulierung der Drittschuldnererklärung aus dem ersten Beitrag nicht geläufig ist... das haben die Banken doch "schon immer" so formuliert. Hm.

Re: Drittschuldnererklärung Pfändung geht ins Leere

Verfasst: 21.09.2022, 10:31
von Anahid
Betti78 hat geschrieben:
20.09.2022, 12:23
Ich danke Euch. Dann will ich mal mein Glück versuchen - auch wenn der Pfüb nicht auf Commerzbank AG lautet, sondern auf Commerzbank (Ort).
Womit ja dann eigentlich schon die Drittschuldnerbezeichnung falsch ist. Aber versuchs. Oder, wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, machst Du direkt einen neuen PfÜB mit dem richtigen Drittschuldner.

Im Übrigen kann ich nur empfehlen, vor der Pfändung eines Bankkontos mal diese Internetseite für Bankenpfändung aufzurufen. Die Betreiberin kümmert sich seit Jahren darum, für größere Banken und Sondergestaltungen die zuständigen Pfändungsadressen mitzuteilen und aktualisiert die Seite immer noch regelmäßig, wofür ich ihr echt dankbar bin.

Re: Drittschuldnererklärung Pfändung geht ins Leere

Verfasst: 21.09.2022, 20:24
von Betti78
Mal schauen, was dabei rauskommt.

Das kommt davon, wenn ein Mandant selbst versucht, eine Pfändung aufzubringen. Ich kenne die informative Seite selbstverständlich - dank Euch schon seit Jahren.