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Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Verfasst: 12.08.2020, 09:58
von Nichtwissen
Hey, wir hatten einen Pfüb beantragt und die Schuldnerin jetzt vollständig bezahlt.


In der Zwangsvollstreckungssache ________ gegen ___
Ihre Geschäftsnummer: ____

nehmen wir Bezug auf unserem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom ___ 2020. ( Oder sollte ich schreiben "Bezug auf unserem Antrag auf Erlass eines Pfädungs- und Überweisungsbeschlusses"

Die Schuldnerin hat die Forderung in voller Höhe beglichen.

Wir bitten um Übersendung etwaiger entstandener Kostennoten.

Die Angelegenheit hat damit ihre Erledigung gefunden.


Kann man das so schreiben?

:thx

Re: Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Verfasst: 12.08.2020, 10:09
von AliceImWunderland
An wen soll denn das Schreiben gehen? :kopfkratz

Re: Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Verfasst: 12.08.2020, 10:17
von mrsgoalkeeper
Wenn der Pfüb noch nicht erlassen ist und das Schreiben ans Gericht geht, würde ich den Antrag einfach zurücknehmen.

Re: Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Verfasst: 12.08.2020, 10:27
von Nichtwissen
Habe da angerufen. Die konnten mir da nicht sagen, ob die Akte schon weiter gegangen ist (war nicht auffindbar) Soll direkt wieder ans AG als ZVGericht...

Und ich weiß nicht so recht wie ich das formulieren soll.

Re: Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Verfasst: 12.08.2020, 10:31
von Nichtwissen
Und momentan sind auch so viele im Urlaub, sodass ich keinen fragen kann. Geht nur darum, ob man das so formulieren könnte

Re: Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Verfasst: 12.08.2020, 10:32
von Sputnik85
Nichtwissen hat geschrieben:
12.08.2020, 10:27
Und ich weiß nicht so recht wie ich das formulieren soll.
Das hat doch mrsgoalkeeper schon beantwortet.

Re: Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Verfasst: 12.08.2020, 11:25
von Nichtwissen
Und wie formuliert man das? Und was ist, wenn das schon weitergegangen ist? Dann sind doch Kosten entstanden.

Re: Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Verfasst: 12.08.2020, 11:43
von mrsgoalkeeper
Nichtwissen hat geschrieben:
12.08.2020, 10:27

Und ich weiß nicht so recht wie ich das formulieren soll.
Du wirst als ausgelernte Reno doch in der Lage sein, eine Antragsrücknahme, die aus einem Satz besteht, zu formulieren.

Re: Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Verfasst: 12.08.2020, 11:44
von paralegal6
Wenn Kosten entstanden sind bekommst du eh eine Rechnung. Und es hieße unseren Antrag auf PÜB. Aber zurücknehmen müsst ihr ja so oder so

Re: Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Verfasst: 12.08.2020, 11:46
von Nichtwissen
Ich bin jetzt im 2. Lehrjahr und nicht ausgelernt.