Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3281
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#11

12.08.2020, 11:55

Wenn der Schuldner die Forderung einschließlich der für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses entstandenen Kosten beglichen hat, dann reicht ein Zweizeiler an das Vollstreckungsgericht, dass der Antrag vom ... zurückgenommen wird, da der Schuldner die Forderung am ... vollständig beglichen hat. Die eingereichten Unterlagen (Vollstreckungstitel) soll das Gericht bitte zurückschicken. Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann lässt Du Dir von der Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge die Kontaktdaten des für die Zustellung an den Drittschuldner zuständigen GVZ geben und informierst ihn parallel vorsorglich darüber, dass möglicherweise das Vollstreckungsgericht einen PfÜB gg. X zwecks Zustellung an ihn weitergeleitet hat, der Schuldner die Forderung aber zwischenzeitlich beglichen und die Antragsrücknahme sich mit dem PfüB-Erlass überschnitten hat, eine Zustellung also nicht mehr erfolgen soll.
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#12

12.08.2020, 12:01

Also, wie meine Vorredner: du musst den Antrag auf Erlass des Pfübs zurücknehmen und das Gericht darum bitten, die ZV-Unterlagen zurückzusenden. Sofern Ihr bei der Einreichung des Antrags keine GK eingezahlt habt, werdet Ihr vom Gericht eine Kostenrechnung bekommen. Normalerweise zahlt man aber die GK gleichzeitig mit der Einreichung des Antrags auf Erlass des Pfübs beim Gericht ein. So spart man Zeit. Denn solange die GK nicht eingezahlt sind, wird der Antrag beim Gericht nicht bearbeitet.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4845
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#13

12.08.2020, 12:07

Nichtwissen hat geschrieben:
12.08.2020, 11:46
Ich bin jetzt im 2. Lehrjahr und nicht ausgelernt.
Dann solltet Du Deine Berufsangabe in Deinem Profil anpassen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#14

12.08.2020, 12:12

Dann muss Du auch in deine Berufsbezeichnung aufnehmen, dass Du Reno-Azubi bist. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Nichtwissen
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 12.07.2020, 12:20
Beruf: Reno-Azubi
Software: ReNoStar

#15

12.08.2020, 12:26

Ohh, super danke!!

Und werde ich ändern wenn ich raus habe wie das funktioniert :)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#16

12.08.2020, 12:29

Hat geklappt. :daumen
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten