Hey, wir hatten einen Pfüb beantragt und die Schuldnerin jetzt vollständig bezahlt.
In der Zwangsvollstreckungssache ________ gegen ___
Ihre Geschäftsnummer: ____
nehmen wir Bezug auf unserem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom ___ 2020. ( Oder sollte ich schreiben "Bezug auf unserem Antrag auf Erlass eines Pfädungs- und Überweisungsbeschlusses"
Die Schuldnerin hat die Forderung in voller Höhe beglichen.
Wir bitten um Übersendung etwaiger entstandener Kostennoten.
Die Angelegenheit hat damit ihre Erledigung gefunden.
Kann man das so schreiben?
Kann man das so schreiben? (formulierungshilfe)
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An wen soll denn das Schreiben gehen?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Wenn der Pfüb noch nicht erlassen ist und das Schreiben ans Gericht geht, würde ich den Antrag einfach zurücknehmen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Habe da angerufen. Die konnten mir da nicht sagen, ob die Akte schon weiter gegangen ist (war nicht auffindbar) Soll direkt wieder ans AG als ZVGericht...
Und ich weiß nicht so recht wie ich das formulieren soll.
Und ich weiß nicht so recht wie ich das formulieren soll.
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Und momentan sind auch so viele im Urlaub, sodass ich keinen fragen kann. Geht nur darum, ob man das so formulieren könnte
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Das hat doch mrsgoalkeeper schon beantwortet.Nichtwissen hat geschrieben: ↑12.08.2020, 10:27Und ich weiß nicht so recht wie ich das formulieren soll.
Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
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Und wie formuliert man das? Und was ist, wenn das schon weitergegangen ist? Dann sind doch Kosten entstanden.
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Du wirst als ausgelernte Reno doch in der Lage sein, eine Antragsrücknahme, die aus einem Satz besteht, zu formulieren.Nichtwissen hat geschrieben: ↑12.08.2020, 10:27
Und ich weiß nicht so recht wie ich das formulieren soll.
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Wenn Kosten entstanden sind bekommst du eh eine Rechnung. Und es hieße unseren Antrag auf PÜB. Aber zurücknehmen müsst ihr ja so oder so
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Ich bin jetzt im 2. Lehrjahr und nicht ausgelernt.