Sicherungshypothek

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Asukahoney
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#1

11.08.2020, 14:21

Hallo ihr Lieben,

Meine Kollegin hat in einer Sache eine Zwangssicherungshypothek beantragt. Welche zurückgewiesen wurde und sie die Frist für die Beschwerde nicht notiert hat. Kann ich den Antrag nochmal neu stellen? Wenn ja/nein, woraus ergibt sich das?

Danke und liebe Grüße


Chrissie
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#2

11.08.2020, 14:46

Fragt sich doch, warum denn die Eintragung zurückgewiesen wurde?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

11.08.2020, 14:56

Es gab Probleme mit der Gläubiger- und Schuldnerbezeichnung
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#4

11.08.2020, 15:15

Und die sind behoben? Wenn ja, dann wüsste ich nicht, was gegen einen neuen Antrag spricht. Nur die Gebühren für den alten Antrag können selbstverständlich nicht gegen den Schuldner geltend gemacht werden.
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#5

11.08.2020, 15:17

Gut das war meine Frage im Prinzip ob es allgemein die Möglichkeit gibt den Antrag mehrfach zu stellen. Findet man das irgendwo zum nachlesen bzw ergibt sich das irgendwo her?

Danke auf jeden Fall schon einmal :)
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#6

11.08.2020, 15:30

Ich hab nichts gefunden. Aber eigentlich könnte man auch nur was finden, wenn es untersagt wäre, oder? Ich meine....reicht es nicht, dass die ganzen Verbote und Gebote in unzähligen Gesetzbüchern niedergeschrieben sind; brauchen wir jetzt auch noch Bücher über alles was erlaubt ist? :kopfkratz
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