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Rückmeldung Gerichtsvollzieher.

Verfasst: 07.08.2020, 14:57
von RA Nik
Hallo und sonnige Grüße aus Heidelberg. Kann mir jemand mit der Korrespondenz gegenüber einem Gerichtsvollzieher weiterhelfen?
Ich habe zwei Fragen:
Ich habe eine Zwangsvollstreckung für Mandanten eingeleitet, die Zahlung ist erfolgt und ich meine auch die anwaltlichen Gebühren wurden gezahlt. Bekomme ich dann noch mal eine Rückmeldung von dem Gerichtsvollzieher und auch den Titel zurück oder händigt er diesen gleich an den Schuldner bei Zahlung aus?

Zweite Frage wäre ich habe in eigener Sache eine Honorarforderung geltend gemacht circa 870 €. Es wurde eine Teilzahlung auf mein Konto verbucht von 73 € ohne dass ich nachvollziehen kann wie sich dieser Betrag zusammensetzt und ob das tatsächlich nur der pfändbare Betrag ist.
Bekomme ich denn hier eine Rückmeldung vom Gerichtsvollzieher?

Das Problem ist ja dass ich keinen wirklichen Gerichtsvollzieher als Ansprechpartner habe, da man ja den Zwangsvollstreckungsantrag einreicht an das entsprechende Gericht und nicht wirklich weiß welcher Gerichtsvollzieher den Vorgang bearbeitet.

Re: Rückmeldung Gerichtsvollzieher.

Verfasst: 07.08.2020, 15:03
von Ciara
Ob du eine Rückmeldung und den Titel zurückbekommst, hängt nach meiner Erfahrung immer vom GVZ ab. Du kannst aber bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle anrufen und nachfragen, welcher GVZ in diesem Sachen zuständig ist. Manchmal gibt es da auch schon Verzeichnisse auf der Homepage des jeweiligen Amtsgerichts.

Re: Rückmeldung Gerichtsvollzieher.

Verfasst: 07.08.2020, 16:26
von paralegal6
Titel wird meistens dem Schuldner ausgehändigt. Zu Raten kommt der Brief vom GV meist erst paar Tage nach dem ZE, zumindest bei uns

Re: Rückmeldung Gerichtsvollzieher.

Verfasst: 11.08.2020, 09:35
von AliceImWunderland
RA Nik hat geschrieben:
07.08.2020, 14:57
Hallo und sonnige Grüße aus Heidelberg. Kann mir jemand mit der Korrespondenz gegenüber einem Gerichtsvollzieher weiterhelfen?
Ich habe zwei Fragen:
Ich habe eine Zwangsvollstreckung für Mandanten eingeleitet, die Zahlung ist erfolgt und ich meine auch die anwaltlichen Gebühren wurden gezahlt. Bekomme ich dann noch mal eine Rückmeldung von dem Gerichtsvollzieher und auch den Titel zurück oder händigt er diesen gleich an den Schuldner bei Zahlung aus? Wenn die Forderung komplett beglichen ist, kommt in der Regel keine Rückmeldung mehr vom Gerichtsvollzieher. Zumindest hier bei uns nicht. Bei der letzten Zahlung steht im Verwendungszweck oft "Restzahlung. Titel an Schuldner ausgehändigt". Das war's.

Zweite Frage wäre ich habe in eigener Sache eine Honorarforderung geltend gemacht circa 870 €. Es wurde eine Teilzahlung auf mein Konto verbucht von 73 € ohne dass ich nachvollziehen kann wie sich dieser Betrag zusammensetzt und ob das tatsächlich nur der pfändbare Betrag ist.
Bekomme ich denn hier eine Rückmeldung vom Gerichtsvollzieher?
Hier kommt in der Regel auch keine Rückmeldung. Du verbuchst die Zahlungen einfach gem. § 367 BGB und schickst dem Gerichtsvollzieher regelmäßig eine Forderungsaufstellung, damit er noch weiß, was noch offen steht. Zumindest hier läuft es meistens so ab.

Das Problem ist ja dass ich keinen wirklichen Gerichtsvollzieher als Ansprechpartner habe, da man ja den Zwangsvollstreckungsantrag einreicht an das entsprechende Gericht und nicht wirklich weiß welcher Gerichtsvollzieher den Vorgang bearbeitet.
Welcher Gerichtsvollzieher den Vorgang bearbeitet und auch sein Aktenzeichen kannst du aus der Überweisung des Gerichtsvollziehers ersehen.

Re: Rückmeldung Gerichtsvollzieher.

Verfasst: 11.08.2020, 10:04
von Anahid
AliceImWunderland hat geschrieben:
11.08.2020, 09:35
RA Nik hat geschrieben:
07.08.2020, 14:57
Hallo und sonnige Grüße aus Heidelberg. Kann mir jemand mit der Korrespondenz gegenüber einem Gerichtsvollzieher weiterhelfen?
Ich habe zwei Fragen:
Ich habe eine Zwangsvollstreckung für Mandanten eingeleitet, die Zahlung ist erfolgt und ich meine auch die anwaltlichen Gebühren wurden gezahlt. Bekomme ich dann noch mal eine Rückmeldung von dem Gerichtsvollzieher und auch den Titel zurück oder händigt er diesen gleich an den Schuldner bei Zahlung aus? Wenn die Forderung komplett beglichen ist, kommt in der Regel keine Rückmeldung mehr vom Gerichtsvollzieher. Zumindest hier bei uns nicht. Bei der letzten Zahlung steht im Verwendungszweck oft "Restzahlung. Titel an Schuldner ausgehändigt". Das war's.

Zweite Frage wäre ich habe in eigener Sache eine Honorarforderung geltend gemacht circa 870 €. Es wurde eine Teilzahlung auf mein Konto verbucht von 73 € ohne dass ich nachvollziehen kann wie sich dieser Betrag zusammensetzt und ob das tatsächlich nur der pfändbare Betrag ist.
Bekomme ich denn hier eine Rückmeldung vom Gerichtsvollzieher?
Hier kommt in der Regel auch keine Rückmeldung. Du verbuchst die Zahlungen einfach gem. § 367 BGB und schickst dem Gerichtsvollzieher regelmäßig eine Forderungsaufstellung, damit er noch weiß, was noch offen steht. Zumindest hier läuft es meistens so ab.Also ich schick einem GV nie eine Forderungsaufstellung, es sei denn, er fordert eine an. In der Regel führen die sowas selbst, wenn die den Schuldnern Ratenzahlungen gewähren.

Das Problem ist ja dass ich keinen wirklichen Gerichtsvollzieher als Ansprechpartner habe, da man ja den Zwangsvollstreckungsantrag einreicht an das entsprechende Gericht und nicht wirklich weiß welcher Gerichtsvollzieher den Vorgang bearbeitet.
Welcher Gerichtsvollzieher den Vorgang bearbeitet und auch sein Aktenzeichen kannst du aus der Überweisung des Gerichtsvollziehers ersehen.
Und wenn keine Überweisung vorliegt, steht man auf dem Schlauch? :kopfkratz Spaß beiseite....wie oben schon richtig erwähnt, kannst Du den zuständigen Gerichtsvollzieher immer über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Vollstreckungsgerichts erfragen.

Re: Rückmeldung Gerichtsvollzieher.

Verfasst: 11.08.2020, 10:19
von AliceImWunderland
Anahid hat geschrieben:
11.08.2020, 10:04
[/color]Und wenn keine Überweisung vorliegt, steht man auf dem Schlauch? :kopfkratz Spaß beiseite....wie oben schon richtig erwähnt, kannst Du den zuständigen Gerichtsvollzieher immer über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Vollstreckungsgerichts erfragen.
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Na ja, der TS hat ja in beiden Sachverhalten geschrieben, dass Zahlungen vom GVZ erfolgt sind. Also weiß man, welcher GVZ die Sache bearbeitet. ;)