weiterer Vollstreckungsauftrag parallel zum Haftbefehl
Verfasst: 05.08.2020, 12:48
Hallo zusammen,
hier benötige ich bitte euer Schwarmwissen, weil ich ein zu großes Chaos vermeiden möchte, aber die Mandantschaft hier zackig Geld sehen möchte:
1. Vollstreckungsauftrag mit den Modulen: F, G1, K3, K4, M2-M4
Ergebnis daraus: zum 1. VA-Termin ist der Schuldner nicht mit allen Unterlagen erschienen, beim 2. Termin gar nicht mehr, ergo: keine VA; die Drittauskünfte sind ernüchternd, da kein weiteres Konto, keine Fahrzeuge.
2. Antrag auf Erlass Haftbefehl ist nun (vor einer Woche) an AG gestellt, soll an GVZ weitergeleitet von dieser/diesem vollzogen werden.
Frage hierzu: In der Hoffnung, dass es nicht zur Verhaftung kommt, sondern Schuldner VA abgibt: braucht der GVZ auch noch einen (separaten) Auftrag von uns zum Modul K? Kriege ich überhaupt bescheid, wer der GVZ ist, bevor dieser zum Schuldner geht?
3. Kann ich nun, während das mit dem Haftbefehl (an-)läuft, einen weiteren Vollstreckungsauftrag stellen? Oder wird das ein zu großes Chaos? Es sollen diesmal folgende Module werden: F, J (für das uns bekannte und wohl einzige Konto des Schuldners).
Ziel soll sein, wenn aus der VA nichts kommt, wir die Fruchtlosigkeitsbescheinigung bekommen (die wir im ersten Auftrag leider abgewählt hatten...), damit wir dann Inso-Antrag stellen können. Also Mandantschaft will die Forderung komplett oder Inso-Antrag.
Puh, ich hoffe es ist verständlich und danke euch schonmal ganz doll!
LG
hier benötige ich bitte euer Schwarmwissen, weil ich ein zu großes Chaos vermeiden möchte, aber die Mandantschaft hier zackig Geld sehen möchte:
1. Vollstreckungsauftrag mit den Modulen: F, G1, K3, K4, M2-M4
Ergebnis daraus: zum 1. VA-Termin ist der Schuldner nicht mit allen Unterlagen erschienen, beim 2. Termin gar nicht mehr, ergo: keine VA; die Drittauskünfte sind ernüchternd, da kein weiteres Konto, keine Fahrzeuge.
2. Antrag auf Erlass Haftbefehl ist nun (vor einer Woche) an AG gestellt, soll an GVZ weitergeleitet von dieser/diesem vollzogen werden.
Frage hierzu: In der Hoffnung, dass es nicht zur Verhaftung kommt, sondern Schuldner VA abgibt: braucht der GVZ auch noch einen (separaten) Auftrag von uns zum Modul K? Kriege ich überhaupt bescheid, wer der GVZ ist, bevor dieser zum Schuldner geht?
3. Kann ich nun, während das mit dem Haftbefehl (an-)läuft, einen weiteren Vollstreckungsauftrag stellen? Oder wird das ein zu großes Chaos? Es sollen diesmal folgende Module werden: F, J (für das uns bekannte und wohl einzige Konto des Schuldners).
Ziel soll sein, wenn aus der VA nichts kommt, wir die Fruchtlosigkeitsbescheinigung bekommen (die wir im ersten Auftrag leider abgewählt hatten...), damit wir dann Inso-Antrag stellen können. Also Mandantschaft will die Forderung komplett oder Inso-Antrag.
Puh, ich hoffe es ist verständlich und danke euch schonmal ganz doll!
LG